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Hessische Kommunen verabschieden Haushalte immer später

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Haushaltssituation der Kommunen / Die wenigsten Städte und Gemeinden verabschiedeten Haushalt 2024 rechtzeitig / Durchschnittliche Verabschiedung verschob sich gegenüber Vorjahr um zehn Tage / Fünf Kommunen haben keinen Haushalt für 2024 verabschiedet

Foto: Willfried Wende auf Pixabay

Die Ergebnisse einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen unter allen 421 hessischen Städten und Gemeinden zeigen, dass nur die wenigsten ihre Haushalte für 2024 rechtzeitig verabschiedet haben. So konnten zum in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geforderten Stichtag 30.11.2023 nur 32 Kommunen einen verabschiedeten Haushalt für 2024 vorweisen. Im Durchschnitt haben die hessischen Städte und Gemeinden die Frist für den Haushalt 2024 um rund 70 Tage überschritten, also erst am 8.2. des laufenden Haushaltsjahres verabschiedet. Damit hat sich die durchschnittliche Verabschiedung gegenüber 2023 (29.1.) um weitere zehn Tage nach hinten verschoben.

„Die Kommunen sind durch die HGO angehalten, rechtzeitig einen Haushaltsplan für die jeweiligen Haushaltsjahre aufzustellen. Ein Plan bedeutet, sich vorab Ziele und Prioritäten zu setzen. Durch die verspätete Verabschiedung – und folglich auch verzögerte Genehmigung – ist das Jahr sehr oft schon halb gelaufen, bevor die Planungen dann auch umgesetzt werden können. Die Städte und Gemeinden nehmen sich dadurch viel Gestaltungsspielraum, wichtige Investitionen können erst verspätet getätigt werden wenn überhaupt“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Es liege daher im eigenen Interesse der Kommunen, ihre Haushalte rechtzeitig zu verabschieden.

„Wir appellieren an die hessischen Städte und Gemeinden, die Vorgabe der HGO wieder ernst zu nehmen. Zum Beispiel kann Interkommunale Zusammenarbeit helfen, personelle Engpässe zu entschärfen. Auch das Land Hessen sollte den Kommunen die wichtigen Planungsdaten im entsprechenden Erlass wieder frühzeitig zur Verfügung stellen“, so Kilp.

Die HGO sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsicht bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Die Aufsicht soll diese dann bis zum 31.12. prüfen und freigeben, damit die Kommunen mit einem genehmigten Plan ins neue Jahr starten können. Wie die Erhebung des BdSt Hessen zeigt, können die Städte und Gemeinden diese Frist jedoch immer seltener einhalten. Als Gründe führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Unter den 421 hessischen Kommune zeigte sich 2024 eine große Bandbreite: So hatten neun Kommunen einen Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen, mussten sich demnach für 2024 nicht mit Haushaltsberatungen befassen. Den ersten regulären Einzelhaushalt für 2024 hatte die Stadt Königstein verabschiedet, nämlich schon am 21.7.2023 – also 133 Tage vor der Frist –, gefolgt von Kronberg (beide Hochtaunuskreis) am 2.11.2023. Den 32 Städten und Gemeinden mit einem verabschiedeten Haushalt bis zum 30.11. folgten dann immerhin 126 Kommunen im Dezember, auch hier kann man noch von einer gewissen „Vorherigkeit“ der Haushaltsplanung sprechen.

93 Kommunen haben die HGO-Vorgabe um mindestens 100 Tage überschritten, 20 sogar um mindestens 200 Tage. Zur Mitte des Haushaltsjahres (30.6.) hatten mit 406 dann die allermeisten Kommunen einen verabschiedeten Haushalt, zehn Städte und Gemeinden haben dies jedoch erst im zweiten Halbjahr erledigt. Die spätesten Verabschiedungen für das Haushaltsjahr 2024 erfolgten erst am 19.12.2024 in Liebenau (Landkreis Kassel) sowie am 12.12.2024 in Wildeck (Landkreis Hersfeld-Rotenburg).

Fünf Kommunen haben für 2024 überhaupt keinen Haushalt beschlossen: Löhnberg, Villmar (beide Landkreis Limburg-Weilburg), Cornberg, Kirchheim (beide Landkreis Hersfeld-Rotenburg) und Bad Sooden-Allendorf (Werra-Meißner-Kreis). Für die Auswertung wurde für diese Kommunen eine Verabschiedung zum 31.12.24 angenommen. Aber auch ohne diesen Effekt würde sich die durchschnittliche Haushaltsverabschiedung gegenüber 2023 um sieben Tage verschieben.

Insgesamt waren die Städte und Gemeinden im Main-Taunus-Kreis am frühesten dran und haben die Frist zum 30.11.im Durchschnitt nur um 13,5 Tage überschritten, gefolgt von den Kommunen im Hochtaunuskreis (18 Tage) und denen im Lahn-Dill-Kreis (26,6 Tage). Die Vorgabe am deutlichsten gerissen haben die Kommunen im Odenwaldkreis (135,3 Tage), im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (129 Tage) und im Landkreis Kassel (120,6 Tage).

Die frühzeitige Verabschiedung eines Haushaltsplans hat nach den Ergebnissen der Erhebung nichts mit der Größe der Kommunen und damit auch der Größe der Verwaltung zu tun. So haben die fünf kreisfreien Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern die Frist mit 81,2 Tagen sogar noch um knapp elf Tage länger überschritten als der Durchschnitt aller hessischen Kommunen. Auch hier gibt es eine gewisse Bandbreite: Während Offenbach mit dem 30.11.23 eine Punktlandung schaffte, wartete die größte hessische Stadt Frankfurt sogar bis in die zweite Jahreshälfte und hatte mit dem 11.7.2024 die Vorgabe der HGO um 224 Tage überschritten.

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