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Immer mehr hessische Kommunen in den roten Zahlen

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Haushaltssituation der Kommunen / Mehr als zwei Drittel der Kommunen konnten 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen / / Fünf Kommunen verabschiedeten gar keinen Haushalt für 2024 / Immer mehr Städte und Gemeinden stehen mit dem Rücken zur Wand / Land muss Kommunen auskömmlich ausstatten, Städte und Gemeinden müssen konsolidieren

Foto: Edar auf Pixabay

Laut einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen unter allen 421 hessischen Städten und Gemeinden hatten 2024 deutlich mehr Kommunen mit Haushaltsdefiziten zu kämpfen hatten als noch im Vorjahr. So konnten nur 138 Städte und Gemeinden (32,8 Prozent) einen Haushaltspan ohne Defizit im ordentlichen Ergebnis vorlegen, 2023 waren es noch 201.

Von den nun 283 Städten und Gemeinden (67,2 Prozent) ohne ausgeglichenen Haushalt konnten immerhin 264 Kommunen (62,7 Prozent) das geplante Defizit im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus den Rücklagen ausgleichen. 14 Städte und Gemeinden (3,3 Prozent) konnten dies nicht, weil sie keine oder nicht ausreichend Rücklagen hatten – vier mehr als 2023. Mit Löhnberg, Villmar (beide Kreis Limburg-Weilburg), Cornberg, Kirchheim (beide Kreis Hersfeld-Rotenburg) und Bad Sooden-Allendorf (Werra-Meißner-Kreis) haben erstmals fünf Kommunen (1,2 Prozent) komplett auf die Verabschiedung eines Haushalts für 2024 verzichtet. Sie begründen dies vor allem mit dem Verweis darauf, dass der Haushalt ohnehin nicht von der Aufsicht genehmigt würde. „Ein derartiger Anstieg an geplanten Haushaltsdefiziten ist alarmierend, weil er zeigt, dass es sich hierbei nicht mehr um Einzelfälle handelt. Immer mehr hessische Städte und Gemeinden stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Besonders gestiegene Kosten, wie Löhne und Energie, aber auch zusätzliche Aufgaben durch Bundes- und Landesregelungen setzen den Kommunen zu“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Ohne Trendumkehr drohten die einstigen Erfolge der Entschuldungsprogramme Schutzschirm und Hessenkasse zunichte gemacht zu werden sowie weitere massive Steuererhöhungen insbesondere bei der Grundsteuer. „Das Land Hessen ist gefordert, die Städte und Gemeinden finanziell auskömmlich auszustatten. Bund und Land müssen bei der Entbürokratisierung endlich ernst machen und die Kommunen von Regelungen und Aufgaben entlasten. Aber auch die Städte und Gemeinden sind gefordert, ihre Hausaufgaben zu machen, indem sie Prioritäten setzen und ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune muss alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit lassen sich Synergien nutzen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen“, so Kilp.

Die Kommunen im Odenwaldkreis waren 2024 am häufigsten von Haushaltsdefiziten betroffen: Alle zwölf Städte und Gemeinden konnten keinen ausgeglichen Haushaltsplan vorlegen, gefolgt von Darmstadt Dieburg (22 von 23; 96 Prozent) sowie dem Kreis Gießen (16 von 18; 89 Prozent). Am wenigsten haben die Kommunen im Kreis Waldeck-Frankenberg mit Haushaltsdefiziten zu kämpfen (19 Prozent), danach folgen der Kreis Limburg-Weilburg (26 Prozent) und der Schwalm-Eder-Kreis (41 Prozent). Von den kreisfreien Städten konnte nur Kassel für 2024 einen ausgeglichenen Haushalt verabschieden, in Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden war dies nicht gelungen.

Hintergrund:

Anders als im Bundeshaushalt arbeiten die hessischen Städte und Gemeinden mit der sogenannten Doppik, die an die kaufmännische Buchführung angelehnt ist. Dabei sind Investitionen Bestandteil des Finanzhaushalts und werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Investitionen können so auch mit Krediten finanziert werden, weil ein Gegenwert in der Bilanz entsteht. Im Ergebnishaushalt wiederum sind alle Erträge und Aufwendungen aus dem laufenden Geschäft sowie die Abschreibungen enthalten. Das Jahresergebnis fließt wiederum in die Bilanz ein. Bei einem Überschuss erhöht sich das Eigenkapital, ein Defizit lässt das Eigenkapital schmelzen. Der BdSt Hessen hat in seiner Erhebung das Ordentliche Ergebnis aus dem Ergebnishaushalt in den Haushaltsplänen untersucht. Es ist davon auszugehen, dass sich im Haushaltsvollzug bis zum 31.12.2024 noch Veränderungen ergeben – die Defizite können also größer oder kleiner werden als bei der Haushaltsverabschiedung geplant. Die Zahlen liegen jedoch erst mit dem Jahresabschluss 2024 vor, der in einigen Kommunen erst in einigen Jahren erstellt wird.

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