Hessische Finanzämter benötigen im Durchschnitt 50,8 Tage, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Das ist das Ergebnis des aktuellen BdSt-Bearbeitungs-Checks für sämtliche Steuererklärungen 2022, die im Jahr 2023 in den Finanzämtern eingereicht wurden. Mit einer Verzögerung um 1,1 Tage ist Hessen dabei eines von nur fünf Bundesländern, bei denen es im Vergleich zum Vorjahr länger gedauert hat. Im bundesweiten Ranking bedeutet dies eine leichte Verschlechterung auf Mittelfeldplatz 9. Spitzenreiter ist Berlin mit durchschnittlich 39 Tagen, am schlechtesten schneidet Niedersachsen mit 54 Tagen ab. Für Nordrhein-Westfalen liegen keine genauen Angaben vor – dort wurde nur eine Spanne ermittelt.
„Es ist schon erstaunlich, dass die Finanzämter in den meisten anderen Ländern die Corona-Krise offenbar überwunden haben und wieder schneller arbeiten, Hessen aber zurückfällt."
„Es ist schon erstaunlich, dass die Finanzämter in den meisten anderen Ländern die Corona-Krise offenbar überwunden haben und wieder schneller arbeiten, Hessen aber zurückfällt. Selbst die angeblich so chaotische Bundeshauptstadt braucht für die Bearbeitung der Steuererklärungen fast 12 Tage weniger als hierzulande. Es besteht offensichtlich noch Nachholbedarf gegenüber den Finanzverwaltungen anderer Länder. Schließlich darf es nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Bürgerinnen und Bürger ihren Steuerbescheid erhalten“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen.
Unterschiede gibt es auch je nach Art der Steuererklärung: Während es bei hessischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2023 mit durchschnittlich 51 Tagen 1,2 Tage länger dauerte als 2022, konnte die Verzögerung gegenüber dem Vorjahr bei Selbstständigen und Unternehmen auf 0,5 Tage begrenzt werden. Diese Steuerpflichtigen warteten 2023 im Schnitt 49,9 Tage auf Post vom Finanzamt, sodass Hessen hier im Ländervergleich sogar auf Platz 3 rangiert. Zu beachten ist, dass es sich jeweils um Durchschnittswerte handelt. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall natürlich auch deutlich nach unten oder oben abweichen. Das hängt von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben und gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen ab. Die Analyse beruht auf Anfragen des BdSt bei den Landesfinanzministerien im Frühjahr 2024.