Laut einer Umfrage des BdSt Hessen unter den hessischen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern rechnen 60 Prozent von ihnen mit Gewerbesteuerausfällen von mindestens 25 Prozent. 45 der 59 angefragten Städte haben sich an der Umfrage beteiligt. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BdSt Hessen die Pläne von Bundes- und Landesregierung, dieses Minus auszugleichen. „Die Kommunen sind für zwei Drittel der staatlichen Investitionen verantwortlich. Davon würde ohne Kompensation der Gewerbesteuerausfälle ein Großteil wegfallen, was wiederum die Konjunktur nachhaltig belasten würde. Das kann keiner wollen!“, so Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds.
Größere Städte in Hessen rechnen mit massiven Gewerbesteuerausfällen
BdSt Hessen untersucht Auswirkungen von Corona auf kommunale Finanzen / Knapp jede zweite Stadt geht von Gewerbesteuerausfällen zwischen 25 und 50 Prozent aus / Kompensation der Ausfälle begrüßenswert / Gewerbesteuer perspektivisch abschaffen
Erwartete Gewerbesteuerausfälle im Vergleich zum Haushalt
Laut der Umfrage des BdSt Hessen erwartet mit 47 Prozent knapp die Hälfte der Städte bei der Gewerbesteuer einen Rückgang von 25 bis 50 Prozent gegenüber den Haushaltsansätzen für 2020. Immerhin 13 Prozent der teilnehmenden Kommunen erwarten sogar Ausfälle von mehr als 50 Prozent. Rund ein Drittel geht von weniger als 25 Prozent Gewerbesteuerausfällen aus, eine Stadt erwartet sogar Mehreinnahmen.
Nach Ansicht des BdSt Hessen zeige sich einmal mehr, wie anfällig die Gewerbesteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden ist. Durch ihre Ausgestaltung sei sie besonders volatil, was den Kommunen die langfristige solide Planung erschwere. In Boom-Zeiten bringe sie hohe Einnahmen und verführe die Kommunen zu übermäßigen Ausgaben. In Krisenzeiten reiße die wegbrechende Gewerbesteuer dann große Löcher in die Kommunalhaushalte. „Die Krise sollte als Chance begriffen werden, nachhaltig etwas zu verbessern. Die Gewerbesteuer sollte durch kommunale Zuschlagsrechte auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer sowie durch einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ersetzt werden. Das würde nicht nur für weniger kommunale Einnahmeschwankungen sorgen, sondern die Gewerbetreibenden und Finanzämter von einem Bürokratiemonster befreien“, so Papendick.