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Riesiger Schattenhaushalt nicht im Interesse der Steuerzahler

BdSt Hessen lehnt „Sondervermögen Corona“ ab / Blankoscheck für die nächsten Jahre kann zu unnötig hohen Ausgaben führen / Einnahmeausfälle und nötige Ausgaben zur Bewältigung der Krise im Haushalt abbilden

Die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden.

Der BdSt Hessen lehnt die von der Landesregierung geplante Bildung eines gigantischen schuldenfinanzierten Sondervermögens zur Bewältigung der Corona-Krise entschieden ab. Das Kabinett beabsichtigt, außerhalb des Landeshaushalts einen Betrag von zwölf Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen und diese Summe über 30 Jahre zu tilgen.

„Ein solch riesiger Schattenhaushalt kann nicht im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sein. Ein Blankoscheck für die nächsten Jahre reduziert den Druck, eine mögliche weitere Neuverschuldung öffentlich zu begründen und im Parlament beschließen zu lassen, Schwerpunkte im Landeshaushalt zu setzen und alle Projekte auf ihre Notwendigkeit und Dringlichkeit hin zu überprüfen. Die Folge wären unnötig hohe Ausgaben und damit auch eine Neuverschuldung unvorstellbaren Ausmaßes“, kritisiert Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Die hessischen Schulden würden dann in diesem Jahr um weit mehr als 400 Euro pro Sekunde steigen.

Die erwarteten Einnahmeausfälle und notwendige krisenbedingte Ausgaben müssten in einem Nachtragshaushalt dargestellt werden. Da heute niemand wissen könne, wie lange die Wirtschaft benötige, um sich zu erholen, sei eine Schuldenaufnahme „auf Vorrat“ für mehrere Jahre nicht nachvollziehbar. Zumal bei der nächsten Steuerschätzung besser überblickt werden könne, wie sich die Pandemie auf die Einnahmen der Öffentlichen Hand auswirkt. Daher sei eine Entscheidung dieser Tragweite in aller Eile noch vor der Sommerpause nicht sinnvoll, so Papendick.