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Anschlag auf die Grundidee der hessischen Schuldenbremse

Zwei-Drittel-Mehrheit zur Verhinderung der ungebremsten Schuldenaufnahme bleibt sinnvoll und notwendig / Ohne sie gibt es keine wirksame Schuldenbremse mehr / Rückkehr an Verhandlungstisch gefordert

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen reagiert entsetzt auf den von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem die Zwei-Drittel-Mehrheit beim Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse abgeschafft werden soll. Diese Regelung sei ja gerade eingeführt worden, damit eine Schuldenaufnahme in Notsituationen, die über den normalen Rahmen der Schuldenbremse hinausgeht, nur mit breiter Mehrheit des Landtags möglich ist. Nur so könne verhindert werden, dass eine Krise zu unnötig hohen Zukunftsbelastungen führt.

„Diese Absicherung jetzt beseitigen zu wollen, ist ein Anschlag auf die Grundidee der hessischen Schuldenbremse, der kommende Generationen teuer zu stehen käme. Ohne die Hürde einer Zwei-Drittel-Mehrheit für Ausnahmefälle wäre das für uns keine wirksame Schuldenbremse mehr, für die 2011 70 Prozent der Wahlberechtigten gestimmt haben. Allein schon die angestoßene Diskussion ist ein skandalöser Tabubruch und wirft die Frage auf, welchen Stellenwert die Begrenzung der Verschuldung für die schwarz-grüne Landesregierung überhaupt noch hat“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Bei der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse sei klar gewesen, dass eine Regierungsmehrheit auch in einer Notlage nur Schulden für Maßnahmen aufnehmen kann, die zumindest von Teilen der Opposition mitgetragen werden. So sollte ein Missbrauch der Ausnahmeregelung verhindert werden.

„Bei der Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung haben die damaligen Mehrheitsfraktionen bewusst den Schulterschluss mit der Opposition gesucht und sich letztlich auf eine Kompromisslösung geeinigt. Ein solch breiter Konsens wäre in der jetzigen Situation ebenfalls dringend notwendig, auch wenn das natürlich bedeutet, dass dann manche Vorhaben des Koalitionsvertrags auf den Prüfstand gestellt werden müssen“, so Papendick. Man dürfe nicht so tun, als könne man auch bei geringeren Einnahmen ohne Schwerpunktsetzung an allen ursprünglichen Projekten festhalten. Notwendig sei vielmehr, sich fraktionsübergreifend darüber zu verständigen, welche Maßnahmen in der Krise sinnvoll seien und welche man zurückstellen könne. Der BdSt Hessen fordere deshalb alle Fraktionen auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und sich im Interesse der Steuerzahler auf einen gemeinsamen Weg zu einigen, der eine überbordende Verschuldung so weit wie möglich eindämmt.

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