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Neuen hessischen Grundsteuer B-Rekordhebesatz in Lorch verhindert

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik im Rheingau-Taunus-Kreis / In Lorch am Rhein drohte höchster Hebesatz für Grundsteuer B in ganz Hessen / Kein Haushalt zeigt Defizit / Vier Kommunen schafften Straßenbeiträge ab / Heidenrod senkte Grundsteuern

Lorch am Rhein

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalsteueranalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Rheingau-Taunus-Kreis zeigen ein differenziertes Bild: Demnach erhöhten 2020 sechs Städte und Gemeinden mindestens eine Steuer, teilweise sehr massiv. Heidenrod hingegen senkte die Grundsteuer B. Gleichzeitig konnte in Lorch der höchste Hebesatz für die Grundsteuer B in ganz Hessen verhindert werden. Der Haushaltsentwurf des Magistrats sah eine Erhöhung auf 1.285 Punkte vor, die Stadtverordneten folgten diesem Vorschlag jedoch nicht. Der Haushalt wurde vor allem durch Mittel aus der Hessenkasse und einer Rücklage ausgeglichen. „Unser gemeinsamer Kampf mit den Gewerbetreibenden und Bürgerinnen und Bürgern vor Ort hat sich gelohnt. Allen Beteiligten ist bewusst, dass in Lorch nun alle Ausgaben auf den Prüfstand müssen. Dabei gilt es herauszufinden, welche Aufgaben die Stadt mit anderen Kommunen gemeinsam besser und wirtschaftlicher erledigen kann – bis hin zu einer möglichen Gemeindefusion“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. Vor der Stadt Lorch liege ein langer, steiniger Weg. Als BdSt Hessen werde man diesen Weg weiter begleiten, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht am Ende doch noch für mangelnden Konsolidierungswillen bezahlen müssen.

Bei der Grundsteuer B haben fünf Kommunen ihre Hebesätze angehoben. Die kräftigsten Steigerungen gab es in Niedernhausen (+150), während mit Heidenrod immerhin eine Kommune ihren Hebesatz um 15 Punkte gesenkt hat. Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Bad Schwalbach liegt mit nun 760 Prozent an der unrühmlichen Spitze im Kreis, in Heidenrod und Walluf müssen die Steuerzahler mit jeweils 365 Prozent am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 17 Kreis-Kommunen stieg deutlich, nämlich um 17 Punkte auf nun 515 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2019 460 Prozent betrug.

Video: Steuererhöhungen in Lorch verhindert!

Auch bei der Grundsteuer A schlug Niedernhausen am stärksten zu und erhöhte um 150 Punkte. Insgesamt nahmen drei Städte und Gemeinden Erhöhungen bei der Grundsteuer A vor, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. An der Spitze im Kreis bleibt Eltville mit 600 Prozent, am wenigsten zahlen die Land- und Forstwirte nach wie vor in Walluf mit 332 Punkten. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 445 Prozent liegen die Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises bei der Grundsteuer A ebenfalls weit über dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 408 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer haben drei Städte und Gemeinden Erhöhungen vorgenommen, wenn auch vergleichsweise moderat. Schlangenbad steigerte den Hebesatz mit 23 Punkten am deutlichsten. An der Spitze im Kreis bleiben Lorch und Aarbergen mit je 450 Prozent. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Walluf tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 394 Prozent knapp über dem hessischen Schnitt von 2019 (385 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise haben mit Aarbergen, Hünstetten, Niedernhausen und Taunusstein vier weitere Kommunen die Straßenbeiträge gestrichen. Bis auf Aarbergen leider zum Preis von Steuererhöhungen. Oes-trich-Winkel wechselte von einmaligen zu wiederkehrenden Beiträgen. Damit verzichten nun sechs Kommunen auf die Erhebung der umstrittenen Abgabe, während noch acht Kommunen einmalige und drei wiederkehrende Straßenbeiträge verlangen.

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