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Kommunen an der Bergstraße steigern Steuern auf hohem Niveau – Was bringt Corona-Krise?

Teilweise erhebliche Erhöhungen bei Grundsteuern / Fünf Kommunen schafften Straßenbeiträge ab / Zwei Kommunen planten Haushalte mit Defizit

Das Alte Rathaus in Lampertheim

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalsteueranalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Bergstraße zeigen teilweise massive Erhöhungen vor allem der Grundsteuern. Dabei waren diese vielerorts schon vorher auf einem vergleichsweisen hohen Niveau. Mit Hirschhorn und Biblis gingen zwei Kommunen schon vor Corona davon aus, ihren Haushalt nicht ausgleichen zu können. „In der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Kommunen bei den Finanzen ihre Hausaufgaben machen. In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen sollte die öffentliche Hand Rücklagen bilden. Kommunen mit soliden Finanzen können den aktuellen Herausforderungen besser entgegentreten als solche mit ohnehin schon klammen Kassen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. Schon jetzt sei abzusehen, dass die finanziellen Auswirkungen der Pandemie die hessischen Städte und Gemeinden finanziell erheblich belasten werden. Es werde sich nun umso stärker rächen, wenn Kommunen notwendige Schritte zur Gesundung der Finanzen versäumt hätten.

Bei der Grundsteuer B haben sieben Kommunen ihre Hebesätze angehoben. Die stärksten Steigerungen gab es in Zwingenberg (+200), Lindenfels (+190) und Neckarsteinach (+150). Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Insgesamt zeigt sich eine erhebliche Spreizung: Während Lautertal mit 1.050 Prozent nicht nur an der unrühmlichen Spitze im Kreis, sondern bislang in ganz Hessen steht, müssen die Steuerzahler in Wald-Michelbach mit lediglich 365 Prozent kreisweit am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreis-Kommunen stieg deutlich, nämlich um 42 Punkte auf nun 543 Prozent. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2019 460 Prozent betrug.

Auch bei der Grundsteuer A schlug Zwingenberg am heftigsten zu und erhöhte um 200 Punkte. Insgesamt steigerten drei Kommunen den Hebesatz der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. An der Spitze im Kreis liegt weiter Neckarsteinach, nun gemeinsam mit Hirschhorn mit jeweils 700 Prozent. Die niedrigste Grundsteuer A zahlen die Land- und Forstwirte nach wie vor in Lampertheim mit 330 Prozentpunkten. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 421 Prozent (+15) liegen die Kommunen des Landkreises Bergstraße nun auch bei Grundsteuer A über dem hessischen Vorjahres-Schnitt von 408 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer haben mit Bürstadt und Lorsch zwei Kommunen ihre Hebesätze um je 20 Punkte angehoben. Lorsch liegt damit gemeinsam mit Abtsteinach und Groß-Rohrheim mit jeweils 400 Prozent an der Spitze im Kreis. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Wald-Michelbach tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 382 Prozent knapp unter dem hessischen Schnitt von 2019 (385 Prozent).

Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass einige Kommunen im Landkreis Bergstraße auch bei den Bagatellsteuern an der Steuerschraube drehten. So haben Bürstadt und Lorsch eine Wettaufwandsteuer eingeführt, Lautertal eine Kulturförderabgabe. Und schließlich hat Birkenau die Belastung für Hundebesitzer erhöht.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichten inzwischen fünf weitere Kommunen (Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Rimbach und Zwingenberg) komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Allerdings im Fall von Lorsch und Zwingenberg zum Preis von massiven Erhöhungen der Grundsteuern. Hirschhorn führte einmalige Straßenbeiträge neu ein, während Grasellenbach von einmaligen zu wiederkehrenden Beiträgen wechselte. Damit verzichten nun fünf Kommunen auf die Erhebung von Straßenbeiträgen, fünf verlangen wiederkehrende und zwölf einmalige Straßenbeiträge.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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