Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückerhalten will, muss eine Steuererklärung machen. Der BdSt Hessen weist darauf hin, dass die Abgabefrist noch bis zum 31. Juli läuft. Wer die Erklärung für 2019 noch nicht in Angriff genommen hat, sollte sich also langsam an die Arbeit machen. „Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein Thema, das sie wegen der Komplexität und aufgrund des Zeitaufwands scheuen. Diesmal kommt erschwerend hinzu, dass sich die allgemeinen Formulare für die Einkommensteuer teilweise in ihrer Zusammensetzung geändert haben. Da gilt es, noch genauer hinzuschauen!“, erklärt Martin Frömel, Steuerexperte des BdSt Hessen.
So ist beispielweise aus dem noch bis 2018 gültigen vierseitigen sogenannten Mantelbogen ein nur noch zweiseitiges Formular mit Vorder- und Rückseite geworden. Angaben zu steuerlich bedeutsamen Ausgaben wie Spenden, Krankheitskosten oder Schornsteinfegergebühren, die bisher in den Mantelbogen eingetragen werden konnten, müssen nunmehr in den neuen jeweils einseitigen Formularen „Sonderausgaben“, „Außergewöhnliche Belastungen“ und „Haushaltsnahe Aufwendungen“ erfasst werden. Mittels einer weiteren neuen Anlage „Sonstiges“ sind zum Beispiel Anträge hinsichtlich eines Verlustabzugs zu stellen oder Steuergestaltungen zu erklären.
Um sich zusätzliche Wege, Zeit und Kosten zu ersparen, sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ihre Erklärung in Papierform abgeben und sich die Formulare dafür vor Ort bei ihrem Finanzamt oder anderen behördlichen Stellen abholen, auf deren Vollständigkeit achten. Es ist notwendig, dass sie neben dem neuen Mantelbogen und den weiteren für sie bisher erforderlichen Anlagen, wie zum Beispiel „Vorsorgeaufwand“, „N“ (für Arbeitnehmer) oder „R“ (für Rentner) auch die ab 2019 neuen Formulare nicht vergessen und mitnehmen.
Service
Eine nützliche Hilfe für den „Endspurt“ zur Steuererklärung für Arbeitnehmer 2019 bietet der gleichnamige Ratgeber des Bundes der Steuerzahler. Damit kann man sich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung arbeiten und vergisst keine wichtigen Eintragungen. Das Heft kann beim BdSt Hessen kostenfrei angefordert werden (solange der Vorrat reicht).