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Wiesbaden sollte Wassersteuer endgültig fallen lassen

Bund der Steuerzahler Hessen: „Nachhaltigkeitszuschlag“ dient allein der Einnahmeverbesserung / Stadt sollte verstärkt die Ausgabeseite in den Blick nehmen / Hessischer Steuerzahlerbund teilt rechtliche Bedenken der Kommunalaufsicht gegen die Steuer

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen appelliert an die politisch Verantwortlichen der Landeshauptstadt Wiesbaden, die beschlossene „Wassersteuer“ fallen zu lassen und nicht weiter zu verfolgen. Der Ankündigung, die Anwendung der beschlossenen Steuer vorübergehend auszusetzen, müsse ein endgültiger Schlussstrich folgen.  „Der sogenannte Nachhaltigkeitszuschlag dient ausschließlich der Einnahmesteigerung, der angeblich erhoffte Effekt zur Senkung des Wasserverbrauchs ist Augenwischerei”, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim BdSt Hessen. Schließlich habe die Stadt die Einnahmen aus der Steuer fest zur Konsolidierung eingeplant. Die Wassersteuer sei nach der Erhöhung der Gewerbesteuer und der Kurtaxe die dritte Stärkung der Einnahmeseite in kurzer Zeit.

„Statt weiter einseitig an der Belastungsschraube zu drehen, sollte die Stadtpolitik zunächst die Ausgabeseite in den Blick nehmen. Nicht umsonst fordert der Landesrechnungshof in seinem jährlichen Kommunalbericht von den Kommunen, ihre selbstgewählten Standards und Leistungen zu hinterfragen. Nach Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen müssen die Städte und Gemeinden wieder lernen, Prioritäten zu setzen und wünschenswerten Projekten eine Absage zu erteilen – auch Wiesbaden“, so Kilp weiter.

Neben der einseitigen Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die „Wassersteuer“ sieht der hessische Steuerzahlerbund bei einem Zuschlag auf die Wassergebühren auch rechtliche Probleme: So sei der Bereich der Frischwasserversorgung ein Gebührenhaushalt und die Gebühren müssen kostendeckend erhoben werden. Einen Gewinn mit den Gebühren zu erzielen, sei nicht zulässig, etwaige Überschüsse, die durch eine Nachkalkulation entstehen, müssten in einer kurzen Frist wieder an die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zurückfließen. Der BdSt Hessen teile daher die rechtlichen Bedenken des Innenministeriums und begrüße die angekündigte Beanstandung der Satzung durch die Kommunalaufsicht.

Der hessische Steuerzahlerbund erwarte ein rasches Einsehen der Wiesbadener Verantwortlichen: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um diesen Zuschlag wieder abzuschaffen. Wir hoffen sehr, dass die Stadt nicht gerichtlich gegen die Kommunalaufsicht und die Beanstandung der Satzung vorgeht. Dadurch würden zusätzliche Steuergelder verbrannt, die dann an anderer Stelle fehlen“, so Kilp abschließend.

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