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Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!

Bund der Steuerzahler Hessen: Grundsteuerreform darf nicht zu Mehrbelastungen führen / Politik muss Versprechen einhalten und aufkommensneutral umstellen / Bürgerinnen und Bürger sollten Hebesatzdiskussionen vor Ort aufmerksam verfolgen

Foto: Alexander Stein auf Pixabay

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt die Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuerreform, die ab 2025 greifen soll. Durch die Berechnung und frühzeitige Bekanntmachung durch das Hessische Finanzministerium werde für die Bürgerinnen und Bürger die erforderliche Transparenz hergestellt. So könnten alle verfolgen, ob die eigene Stadt oder Gemeinde die Umstellung für eine versteckte Steuererhöhung nutzt.

In diesem Zusammenhang erinnert Jochen Kilp, Vorstandsmitglied beim BdSt Hessen, an die Versprechen der politisch Verantwortlichen: „Die Grundsteuerreform sollte nicht zu Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger führen. Vielmehr wurde eine aufkommensneutrale Umstellung angekündigt. Natürlich wird die Neuberechnung dazu führen, das einzelne mehr und andere weniger zahlen müssen als bisher. Aber unter dem Strich sollte eine Stadt oder Gemeinde nicht mehr aus der Grundsteuer einnehmen als bisher. Auf diese Zusage haben sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen, nicht zuletzt belegt die hohe Abgabequote bei den Grundsteuererklärungen ein hohes Maß an Vertrauen in den Staat“. Daher sei es nun folgerichtig, dass die Kommunen die aufkommensneutralen Hebesätze auch anwendeten und auf Erhöhungen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger verzichten.

„Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt gestiegene Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, so Kilp weiter. Nach den Ergebnissen seiner jährlichen Kommunalfinanzanalyse registrierte der BdSt Hessen 2024 aber bereits zahlreiche Steigerungen bei den Hebesätzen der Grundsteuer A und B. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt”, erklärt Kilp.

Nun seien alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, wachsam zu sein und genau zu verfolgen, ob ihre Kommune die berechneten aufkommensneutralen Hebesätze auch anwendet.

Gegebenenfalls sollten sie gemeinsam mit anderen aktiv auf die Kommunalpolitik zugehen und eine aufkommensneutrale Umstellung fordern, damit die Verantwortlichen sehen, dass sie unter Beobachtung der Bevölkerung stehen und heimliche Steuererhöhungen unmöglich sind.

Video: Von wegen "aufkommensneutral"? Neue Grundsteuer doch teurer?

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