Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Erneut gravierende Unterschiede bei den Wohnnebenkosten in Hessens Städten

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet Wohnnebenkosten der zwölf kreisfreien und Sonderstatusstädte / Über 750 Euro Unterschied zwischen niedrigster und höchster Belastung für Drei-Personen-Haushalt / Grundsteuer B ist stärkster Treiber / Rundfunkbeitrag für Single-Haushalt größter Posten / Politik kann Kosten für Wohnen selbst verteuern oder moderat halten

Die Wahl des Wohnorts kann große Auswirkungen auf die Wohnnebenkosten haben. Das zeigt der Vergleich des BdSt Hessen unter den zwölf hessischen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für exemplarische Haushalte. So liegen zwischen den Wohnnebenkosten in der günstigsten und der teuersten Stadt für einen Drei-Personen-Haushalt mehr als 750 Euro pro Jahr. Bei Singles beträgt die Differenz jährlich 300 Euro.

„Unser Wohnnebenkostenvergleich zeigt: Obwohl Bund, Länder und Kommunen die Verantwortung für immer teureres Wohnen meist bei anderen suchen, ist doch der Staat selbst ein wesentlicher Wohnkostentreiber. Den politisch Verantwortlichen muss immer wieder vor Augen gehalten werden, dass sie das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger auch mit vermeintlich kleinen Abgaben immer weiter verteuern”, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Die mit rund 1.447 Euro niedrigste Wohnnebenkosten-Gesamtlast tragen die Bürgerinnen und Bürger in Fulda, dort ist auch die Grundsteuer am günstigsten in Hessen. Mit knapp 2.199 Euro müssen die Darmstädterinnen und Darmstädter deutlich tiefer in die Tasche greifen, obwohl die südhessische Wissenschaftsstadt nur bei den Gebühren für Niederschlagswasser die rote Laterne innehat.

Dieses Bild bestätigt sich auch bei einem Single-Haushalt: Auch hier sind die Wohnnebenkosten mit rund 645 Euro in Fulda am niedrigsten, während Darmstadt mit fast 945 Euro an der Spitze liegt.

Für sein Ranking hat der BdSt Hessen die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche und 500 m² Grundstück sowie einen Ein-Personen-Haushalt in einem Mehrfamilienhaus mit 60m2 Wohnfläche und anteilig 80m2 Grundstücksfläche ermittelt: Darunter fallen die Wasserentgelte, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag – letzterer ist zwar bundesweit einheitlich, stellt aber einen zusätzlichen Kostenfaktor für nahezu jeden dar und wurde deshalb in die Liste aufgenommen.

Die Durchschnittsbelastung für einen Drei-Personen-Haushalt liegt nach den Ergebnissen im Jahr 2025 bei rund 1.807 Euro, wobei die Grundsteuer B mit etwa 468 Euro den größten Anteil hat, gefolgt von den Trinkwassergebühren (ca. 419 Euro), den Schmutzwassergebühren (knapp 295 Euro) und den Abfallgebühren (286 Euro). Für den Single-Haushalt liegt die Durchschnittsbelastung bei knapp 816 Euro. Hier hat tatsächlich der Rundfunkbeitrag mit 220,32 Euro den größten Anteil, erst danach folgen Grundsteuer B (etwa 204 Euro) und Wassergebühren (rund 184 Euro).

„Gerade am großen Anteil der Grundsteuer lässt sich ablesen, welchen Einfluss die Politik auf die Wohn- und damit die Lebenshaltungskosten hat. Durch eine maßvolle Belastung kann sie die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger in Grenzen halten oder aber umgekehrt auch steigende Wohnkosten noch weiter anfeuern“, so Kilp.

Weitere Meldungen