Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Rheingau-Taunus-Kreis zeigt sich eine deutliche Schieflage bei den kommunalen Finanzen. So konnten nur vier der 17 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen. Und erneut kann Oestrich-Winkel das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch eine Entnahme aus den Rücklagen ausgleichen.
„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.
Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder.
Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.
„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. Elf der 17 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt“, erklärt Kilp. Am deutlichsten haben Eltville (+356 Punkte), Schlangenbad (+277), Oestrich-Winkel (+262) und Aarbergen (+192) den aufkommensneutralen Orientierungswert überschritten.
Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Oestrich-Winkel (980 Prozent), Schlangenbad (910) und Bad Schwalbach (895) an der Spitze im Rheingau-Taunus-Kreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Heidenrod (250), Walluf (347) und Waldems (400) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 616 Prozent liegt der Rheingau-Taunus-Kreis 73 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (543) und deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).
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