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Grundsteuerreform wird im Kreis Groß-Gerau teuer

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nauheim ohne Haushalt für 2025 / Nur drei Kommunen konnten ausgeglichenen Haushalt vorlegen / Büttelborn und Rüsselsheim können Defizit nicht ausgleichen / Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau und Büttelborn überschritten Grundsteuer-Empfehlungen des Landes besonders deutlich / Grundsteuer C in Büttelborn beschlossen

Rathaus Bischofsheim

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Groß-Gerau haben die Städte und Gemeinden weiter mit finanziellen Schieflagen zu kämpfen. So konnten nur drei der 14 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen. Während Büttelborn und Rüsselsheim das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch Rücklagen ausgleichen können, hat Nauheim überhaupt keinen verabschiedeten Haushalt für das ablaufende Jahr.

„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. Neun von 14 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt, fünf Städte und Gemeinden haben 100 Punkte oder mehr auf die Empfehlung draufgeschlagen”, erklärt Kilp.

Am deutlichsten haben Ginsheim-Gustavsburg (+270 Prozentpunkte), Groß-Gerau (+269), und Büttelborn (+215) die aufkommensneutrale Empfehlung überschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Ginsheim-Gustavsburg (990 Prozent), Riedstadt (985) und Nauheim (981) an der Spitze im Landkreis Groß-Gerau. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Gernsheim (315) und Biebesheim (470) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 783 Prozent liegt der Landkreis Groß-Gerau mit 101 Punkten deutlich über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (682) und weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Landkreis Groß-Gerau ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Kelsterbach mit rund 426 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen. Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Gernsheim (ca. 187 Euro). Die durchschnittliche Belastung liegt im Landkreis Groß-Gerau bei rund 320 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier ruft Groß-Gerau mit 860 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Mörfelden-Walldorf mit 234 Prozent die Forst- und Landwirte am geringsten belastet.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach Angabe der Kommunen ist die Einführung der neuen Grundsteuer C in Büttelborn beschlossen, in Nauheim und Riedstadt wird sie aktuell noch geprüft.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel 2024/25 nicht reformiert wurde, haben vier Kreiskommunen ihren Hebesatz gegenüber 2024 gesteigert: Büttelborn und Kelsterbach erhöhten jeweils um 20 Punkte, Gernsheim um 15 und Groß-Gerau um 10 Punkte. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden weiterhin in Kelsterbach mit nun 470 Prozent tragen, die niedrigste in Gernsheim und Nauheim mit jeweils 400 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen jetzt bei 423 Prozent (+5) und damit über dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnte diese Frist für den Haushalt 2025 keine Kommune aus dem Landkreis Groß-Gerau einhalten. Nauheim hat komplett auf die Verabschiedung eines Haushaltes verzichtet. Während vier Kommunen ihren Haushalt immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatten, erledigten dies neun erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hat Büttelborn mit der Verabschiedung am 5.11.2025 die Frist mit 340 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Landkreis Groß-Gerau den Stichtag für den Haushalt 2025 um 142 Tage überschritten und brauchten damit noch einmal 57 Tage länger als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Landkreis Groß-Gerau ist die Verpackungssteuer nach Angaben der Kommunen noch nirgendwo ein Thema. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtete 2025 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangt im Landkreis Groß-Gerau Stockstadt weiterhin einmalige Beiträge, in Ginsheim-Gustavsburg und Riedstadt werden wiederkehrende Beiträge erhoben und elf Kommunen gar keine Straßenbeiträge.

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