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Haushalte im Kreis Marburg-Biedenkopf weiter unter Druck

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Amöneburg verabschiedet Haushalt auf den letzten Metern / Nur drei Kommunen können ausgeglichenen Haushalt vorlegen / Lohra überschreitet Grundsteuer-Empfehlungen des Landes besonders deutlich / Kirchhain plant Grundsteuer C / Marburg prüft Einführung Grundsteuer C und Verpackungssteuer

Foto: Heiko Müller auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Marburg-Biedenkopf haben die Städte und Gemeinden weiter mit finanziellen Schieflagen zu kämpfen. So können nur drei der 22 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – fünf weniger als im Vorjahr. Und mit Wetter kann eine Gemeinde das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch eine Entnahme aus den Rücklagen ausgleichen.

„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder.

Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. Zwölf von 22 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt”, erklärt Kilp. Am deutlichsten hat Lohra (+129 Prozentpunkte) die aufkommensneutrale Empfehlung überschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Wetter (505 Prozent), Marburg (450) und Lohra (440) an der Spitze im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Dautphetal (220) und Ebsdorfergrund (228) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 331 Prozent liegt der Landkreis-Marburg-Biedenkopf 18 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (313), aber deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Landkreis Marburg-Biedenkopf ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Wetter und Münchhausen mit jeweils etwas mehr als 209 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen. Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung liegt in Ebsdorfergrund mit rund 90 Euro bei weniger als der Hälfte gegenüber den Spitzenreitern. Die durchschnittliche Belastung liegt im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei etwa 152 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier ruft Wetter mit 860 Prozent den mit Abstand höchsten Hebesatz auf, während Bad Endbach die Land- und Forstwirte mit 143,37 Prozent am geringsten belastet.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach eigenen Angaben ist die Grundsteuer C in Kirchhain geplant, in Marburg wird die Einführung geprüft.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben drei Kreiskommunen ihren Hebesatz gegenüber 2024 gesteigert: Die größte Steigerung gab es in Marburg um 23 Punkte. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden weiterhin mit 445 Prozent in Wetter tragen, Dautphetal hat die geringste Belastung mit 340 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen bei 386 Prozent und damit unter dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnte diese Frist für den Haushalt 2025 keine Kommune aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf einhalten. Während drei Kommunen ihren Haushalt immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatten, erledigten dies die restlichen 19 erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hatte Amöneburg mit der Verabschiedung am 27.12.2025 die Frist mit 392 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen – Amöneburg dürfte damit hessenweit den spätesten Haushalt für 2025 verabschiedet haben. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf den Stichtag für 2025 um 105 Tage überschritten und brauchten damit 47 Tage länger als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist die Verpackungssteuer nach eigenen Angaben nur in Marburg ein Thema. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2025 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Wohratal hat zusätzlich zu der einmaligen Erhebung die wiederkehrenden Beiträge eingeführt. Damit verlangen im Landkreis Marburg-Biedenkopf zwölf Kommunen einmalige Beiträge, in acht Kommunen werden wiederkehrende Beiträge erhoben, nur drei Kommunen verzichten auf Straßenbeiträge.

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