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Erneut mehr Kommunen im Kreis Marburg-Biedenkopf im Minus

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / 14 Kommunen müssen auf Rücklagen zurückgreifen / Steuererhöhungen in vier Städten und Gemeinden / Biedenkopf führte wiederkehrende Straßenbeiträge ein

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Marburg-Biedenkopf weisen weiterhin auf eine schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden hin. So haben 2024 vier Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B angehoben. 14 der 22 Kommunen können für 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, fünf mehr als noch im Vorjahr. Immerhin können alle betroffenen Kommunen das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen.

„Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt gestiegene Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen:

„Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Kilp.

Insofern müssten die Kommunen Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben Wetter (+115 Prozentpunkte), Ebsdorfergrund (+75), Cölbe (+55) und Amöneburg (+20) ihre Hebesätze angehoben. Diese Steuer wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Die mit je 630 Prozent höchste Belastung im Kreis trifft die Bürgerinnen und Bürger in Münchhausen und nun auch in Wetter. Am wenigsten müssen die Steuerpflichtigen – trotz Erhöhung – mit nun 325 Prozent in Ebsdorfergrund berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreis-Kommunen beträgt in diesem Jahr 435 Prozent (+12). Dieser Wert liegt weiter deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden aus dem Vorjahr (509 Prozent).

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen hat dazu inzwischen den Hebesatz berechnet und unter www.grundsteuer.hessen.de veröffentlicht, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt. Trotzdem sollten die Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, denn sie sind an diese nicht gebunden”, erklärt Kilp. Immerhin haben 15 der 22 Kommunen angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung geplant sei. Die Bürgerinnen und Bürger in den anderen sieben Städten und Gemeinden müssen mit einer steigenden Belastung rechnen.

Bei der Grundsteuer A haben ebenfalls Wetter (+115), Cölbe (+60), Amöneburg (+53) und Ebsdorfergrund (+17) ihre Hebesätze erhöht. Auch hier bleibt Münchhausen mit 630 Prozent weiter an der Spitze im Kreis. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Den niedrigsten Hebesatz zahlen mit 280 Prozent nach wie vor die Land- und Forstwirte in Marburg. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 391 Prozent (+12) bleiben die Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter dem hessischen Durchschnitt 2023 von 441 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer gab es in Wetter (+30), Cölbe (+20) und Amöneburg (+10) Erhöhungen. Mit nun 445 Prozent hat Wetter die alleinige Spitzenposition im Kreis inne. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden weiter in Dautphetal tragen, wo der Hebesatz bei 340 Prozent liegt. Der Kreis bleibt mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 383 Prozent (+4) weiter unter dem hessischen Durchschnitt von 2023 (392 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat in diesem Jahr Biedenkopf wiederkehrende Straßenbeiträge neu eingeführt. Damit verzichten nur noch drei Kommunen im Kreis komplett auf Straßenbeiträge, zwölf Kommunen erheben einmalige und sieben wiederkehrende Beiträge.

 

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