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Weiter instabile Kommunalfinanzen im Kreis Limburg-Weilburg

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Im Vergleich zu 2024 planen doppelt so viele Städte und Gemeinden mit Haushaltsdefizit / Löhnberg und Villmar verabschiedeten endlich wieder Haushalt für das laufende Jahr / Löhnberg, Hünfelden, Brechen und Villmar überschritten Grundsteuer-Empfehlungen des Landes deutlich / Neue Grundsteuer C nur vereinzelt Thema / Limburg denkt über Verpackungssteuer nach / Elz schaffte Straßenbeiträge ab

Foto: Philipp auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Limburg-Weilburg wird es im Zuge der Grundsteuerreform vielerorts deutlich teurer. „Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Teilweise wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. 13 von 19 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt”, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform. Diesen aufkommensneutralen Hebesatz haben insbesondere Löhnberg (+396 Prozentpunkte), Hünfelden (+201), Brechen (+109) und Villmar (+105) deutlich überschritten. Weilburg hingegen hat einen Hebesatz beschlossen, der rund 25 Punkte unter der Empfehlung des Landes liegt.

Hintergrund für die erheblichen Abweichungen gegenüber den aufkommensneutralen Werten dürfte die angespannte Haushaltslage der Kommunen sein. 2025 konnten sechs der 19 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – doppelt so viele wie noch 2024.

Immerhin haben wieder alle Kreiskommunen einen Haushalt für das laufende Jahr beschlossen, nachdem dies 2024 in Löhnberg und Villmar nicht der Fall war.

Und 2025 können alle Städte und Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. „Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Kilp. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Löhnberg (700 Prozent), Brechen und Hünfelden (je 450) an der Spitze im Landkreis Limburg-Weilburg. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die niedrigsten Hebesätze haben Beselich (167), Mengerskirchen (180) und Elbtal (200) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 343 Prozent liegt der Landkreis Limburg-Weilburg 70 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (273) und deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Landkreis Limburg-Weilburg ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Löhnberg mit knapp 332 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Brechen und Merenberg (jeweils ca. 191 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Mengerskirchen (rund 79 Euro) und Beselich (rund 83 Euro). Die durchschnittliche Belastung liegt im Kreis Limburg-Weilburg bei 148 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Auch hier ruft Löhnberg mit 700 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Mengerskirchen die Land- und Forstwirte mit dem niedrigsten Hebesatz von 101 Prozent belastet.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach Angaben der Kommunen hat Weilmünster die Einführung der neuen Grundsteuer beschlossen, in Hadamar wird sie geprüft und in Limburg ist sie in Planung.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben sechs Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 gesteigert. Die kräftigste Erhöhung gab es in Brechen um 103 Punkte auf nun 460 Prozent. Damit liegt Brechen nun auch an der Spitze im Kreis Limburg-Weilburg. Die niedrigste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Beselich mit 305 Prozent tragen, dabei handelt es sich weiterhin auch hessenweit um den niedrigsten Hebesatz. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 391 Prozent (+13) und damit unter dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnten diese Frist für den Haushalt 2025 vier Städte oder Gemeinden aus dem Landkreis Limburg-Weilburg einhalten: Hadamar hatte schon im November 2023 einen Doppelhaushalt 2024/2025 verabschiedet, musste also nicht erneut beschließen. Dornburg, Mengerskirchen und Weinbach verabschiedeten fristgerecht im November 2024. Während acht Kreiskommunen ihre Haushalte immerhin noch im Dezember 2024 beschlossen haben, erledigten die restlichen sieben dies erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hat Löhnberg mit der Verabschiedung am 13.11.2025 die Frist mit 348 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg den Stichtag für 2025 um 65 Tage überschritten und brauchten damit in etwa genauso lange im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Landkreis Limburg-Weilburg ist die Verpackungssteuer jedoch nur in Limburg in der Diskussion. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträg bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichtet 2025 mit Elz eine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Kreis Limburg-Weilburg noch zehn Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, wiederkehrende Beiträge werden in fünf Kommunen angewendet, vier Kommunen verzichten ganz auf die Erhebung von Straßenbeiträgen.

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