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Grundsteuerreform wird im Odenwaldkreis teuer

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nur vier Kommunen können ausgeglichenen Haushalt vorlegen / Fränkisch-Crumbach, Reichelsheim und Brombachtal überschreiten Grundsteuer-Empfehlungen des Landes besonders deutlich / Grundsteuer C nur in Reichelsheim Thema

VGTFF auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Odenwaldkreis haben die Städte und Gemeinden weiter mit finanziellen Schieflagen zu kämpfen. So können nur vier der zwölf Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen. „Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern.

Sieben von zwölf Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt, fünf Kommunen haben 100 Punkte oder mehr auf die Empfehlung draufgeschlagen”, erklärt Kilp.

Am deutlichsten haben Fränkisch-Crumbach (+397 Prozentpunkte), Reichelsheim (+299), und Brombachtal (+279) die aufkommensneutrale Empfehlung überschritten. Nur Breuberg (-3) hat die Empfehlung leicht unterschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Brombachtal (915 Prozent), Fränkisch-Crumbach (900) und Reichelsheim (756) an der Spitze im Odenwaldkreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Mossautal (325) und Höchst (410) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 589 Prozent liegt der Odenwaldkreis 117 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (472) und deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Odenwaldkreis ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Brombachtal mit rund 387 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Fränkisch-Crumbach (knapp 386 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Höchst (rund 149 Euro) und Mossautal (etwa 168 Euro). Die durchschnittliche Belastung liegt im Odenwaldkreis bei rund 264 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Auch hier ruft Brombachtal mit 520 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Breuberg mit rund 145 Prozent die Forst- und Landwirte am geringsten belastet.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach eigenen Angaben ist die Einführung der neuen Grundsteuer lediglich in Reichelsheim in der Diskussion.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, hat nur eine Kreiskommune ihren Hebesatz gegenüber 2024 gesteigert: Michelstadt erhöhte um 20 Punkte. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden weiterhin in Bad König mit 405 Prozent tragen, die niedrigste in Michelstadt, Lützelbach und Höchst mit jeweils 390 Punkten. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen jetzt bei 397 Prozent (+2) und damit unter dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnte diese Frist für den Haushalt 2025 keine Kommune aus dem Odenwaldkreis einhalten. Und da keine Stadt oder Gemeinde ihren Haushalt noch im Dezember 2024 verabschiedet hatte, erledigten dies alle zwölf erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hatte Erbach mit der Verabschiedung am 06.11.2025 die Frist mit 341 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Odenwaldkreises den Stichtag für 2025 um 151 Tage überschritten und brauchten damit nochmal 16 Tage länger als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Odenwaldkreis ist die Verpackungssteuer nach eigenen Angaben in keiner Kommune ein Thema. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2025 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Odenwaldkreis weiterhin neun Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, in Bad König und Brensbach werden wiederkehrende Beiträge erhoben, Reichelsheim verzichtet auf eine Erhebung.

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