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Warum die Hundesteuer abgeschafft werden sollte

Abgabe ist willkürlich und unverhältnismäßig / Geringes Aufkommen, hoher Aufwand, nicht zweckgebunden / Breite Spanne bei Belastung in Hessen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen fordert die Abschaffung der Hundesteuer. Diese sei willkürlich, zudem stünden Aufwand und Ertrag bei der Erhebung dieser Bagatellsteuer in keinem Verhältnis. „Ursprünglich wurde die Hundesteuer mal als Luxussteuer eingeführt. Ein Hund ist aber längst kein Luxus mehr, sondern ein Familienmitglied und wichtiger sozialer Halt. Die Besitzer dafür zur Kasse zu bitten, ist fragwürdig und muss ein Ende haben!“, so Jochen Kilp, Kommunalexperte des BdSt Hessen.

Die Hundesteuer sei ungerecht, denn mit den gleichen Argumenten könnte man auch eine Abgabe auf Katzen oder gar Wellensittiche begründen.

Ähnlich willkürlich sei die Höhe der Hundesteuer, denn die öffentliche Hand schlage in Hessen für den ersten Hund des Haushalts mit bis zu 180 Euro zu, für den zweiten und dritten werde es noch teurer, von sogenannten „Kampfhunden“ ganz zu schweigen.

Die jährliche Kommunalsteuerumfrage des BdSt Hessen zeigt für 2024 eine breite Spanne bei der Belastung in den einzelnen Kommunen. Während Bad Karlshafen (Kreis Kassel) und Wiesbaden mit jeweils 180 Euro für den ersten Hund die höchsten Sätze fordern, verzichtet Eschborn seit 2024 auf die Erhebung dieser Steuer (allerdings werden für "gefährliche Hunde" 900 Euro fällig). Unter den Kommunen, die eine Hundesteuer verlangen, ist die Belastung mit 24 Euro in Gründau (Main-Kinzig-Kreis) und 30 Euro in Breitenbach am Herzberg (Kreis Hersfeld-Rotenburg) am niedrigsten. Durchschnittlich fordern die hessischen Städte und Gemeinden 67 Euro von den Hundehalterinnen und -haltern. Bei den Landkreisen liegen die Kommunen im Landkreis Kassel mit durchschnittlich 86,20 Euro und an der Bergstraße mit 83,60 Euro an der Spitze, während die Städte und Gemeinden im Kreis Limburg-Weilburg mit 51,90 Euro und im Odenwaldkreis mit 54 Euro am wenigsten verlangen. Alle kreisfreien Städte (neben Wiesbaden sind dies Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Kassel) liegen mit jeweils mindestens 90 Euro deutlich über den Landkreisdurchschnitten.

Aus Sicht des BdSt Hessen ist das Aufkommen der Hundesteuer als Bagatellsteuer gering und der Aufwand zur Erhebung nicht verhältnismäßig. So ist es schon vorgekommen, dass sich die Hundesteuer in manchen Kommunen auf lediglich vierstellige Beträge summierte. Bei einem solch geringen Aufkommen ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen durch Erhebung, Abrechnung und Verwaltung der Hundesteuer mehr als aufgefressen werden. Auch Kontrollgänge zur Identifizierung unangemeldeter Hunde sieht der BdSt Hessen kritisch. Die daraus resultierenden Neuanmeldungen und Steuereinnahmen rechtfertigten nicht den Aufwand, z.B. Kosten für externe Dienstleister, die diese Kontrollen durchführen.

„Die Kommunen sollten sich auf die wirklichen Aufgaben und Herausforderungen konzentrieren. Die Hundesteuer und ihre Verwaltung binden unnötig Personal und Energie, die dann an anderer Stelle fehlen“, so Kilp.

Ein immer wieder genanntes Argument lässt Kilp überdies nicht gelten: „Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Durch die Erhebung einer Hundesteuer werden nicht mehr Hundekothaufen entfernt oder mehr Hundestationen aufgestellt“. Ein modernes und transparentes Steuersystem sollte sich auf einige wenige, ertragreiche Steuern konzentrieren und sich nicht mit Bagatellsteuern verzetteln. Daher fordere der BdSt Hessen, auf die Erhebung der Hundesteuer und anderer Bagatellsteuern zu verzichten.

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