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Dem Stopp der Wasserverbrauchssteuer sollten weitere Schritte folgen

Bund der Steuerzahler Hessen begrüßt Gerichtsentscheid gegen Wasserverbrauchssteuer / Zusätzliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger vermeiden / Weitere Bagatellsteuern auf den Prüfstand stellen

Foto: zukunftssicherer auf Pixabay

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gegen die Einführung einer Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden. Damit bleibt den Bürgerinnen und Bürgern ein Aufschlag auf den bisher gezahlten Wasserpreis und damit eine zusätzliche Belastung erspart.

Der BdSt Hessen hatte sich bereits 2024 gegen die neue Bagatellsteuer in der Landeshauptstadt ausgesprochen. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger in Wiesbaden und ganz Hessen. Gut, dass die Kommunalaufsicht des Innenministeriums die beschlossene Steuer zunächst gestoppt und dies nun auch juristisch durchgesetzt hat“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Damit gehe auch über diese Einzelentscheidung hinaus ein deutliches Signal an die Kommunen, dass den Einnahme-Fantasien mancher Kommunalpolitiker Grenzen gesetzt sind. „Viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker fordern immer wieder bezahlbaren Wohnraum. Dabei vergessen sie offenbar häufig, dass sie dies über die kommunalen Wohnnebenkosten wie Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren sowie die Grundsteuer ein gutes Stück selbst in der Hand haben.

Es ist wichtig, dass der Wiesbadener Versuch, den städtischen Haushalt über einen Zuschlag auf die Gebühren für Trinkwasser zu sanieren, nun endgültig gescheitert ist“, so Kilp weiter.

Der BdSt Hessen sieht über die Wasserverbrauchssteuer hinaus noch weiteren Handlungsbedarf bei der Eindämmung von Bagatellsteuern. Beispielsweise wird auch in hessischen Rathäusern vermehrt über die Einführung einer Verpackungssteuer auf Speisen und Getränke nachgedacht. Diese soll das Müllaufkommen im öffentlichen Raum reduzieren. Aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbunds bedeutet eine solche Steuer zunächst einen erheblichen bürokratischen Aufwand in Verwaltung und Gastronomie. Und die Kosten werden an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Dabei wurde mit dem Einwegkunststoffgesetz bereits eine Abgabe auf die betreffenden Verpackungen erhoben, von deren Aufkommen auch die Kommunen profitieren. Daher sollte der Landesgesetzgeber dem Vorbild Bayerns folgen und eine solche Verpackungssteuer hessenweit nicht zulassen, so Kilp: „Das Land Hessen hat mit der Verhinderung der Wasserverbrauchssteuer richtig gehandelt. Wir hoffen, dass nun nächste Schritte folgen und weitere Bagatellsteuern fallen. Insbesondere die Verpackungssteuer wäre ein Bürokratiemonster mit zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher. Die öffentliche Hand sollte sich auf einige wenige Steuern konzentrieren und diese dann konsequent erheben“, so Kilp abschließend.

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