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Drohen vermehrt Steuererhöhungen?

Diskussion vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform 2025

Momentaufnahme 2023: Die Schere bei den Hebesätzen klafft rund ein Jahr vor Inkrafttreten der reformierten Grundsteuer B weit auseinander.

Die Grundsteuerreform ist in vollem Gange, ab 2025 sollen die neuen Messbeträge zur Anwendung kommen. Viele fragen sich, ob damit eine Mehrbelastung auf sie zukommt. Das hängt davon ab, welchen Hebesatz die Kommunen im Laufe des Jahres 2024 beschließen. Erklärtes Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land wird dazu vorab den Hebesatz veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen daran nicht gebunden. Und es mehren sich die Stimmen, die befürchten, Kommunen könnten vor 2025 noch die Hebesätze anheben, um dann „aufkommensneutral umstellen“ zu können.

Wenige, aber teils kräftige Steigerungen
Diese Befürchtung kann der BdSt Hessen nach den Ergebnissen der eigenen Kommunalfinanzanalyse jedoch nicht bestätigen. Zwar ist die Grundsteuer B, die sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer trifft, auch 2023 erneut die Nummer 1 der kommunalen Steuerschrauben. Doch eine starke Steuererhöhungswelle ist nicht festzustellen: Insgesamt 55 Städte und Gemeinden haben in diesem Jahr eine Anhebung beschlossen. Das sind 13 Prozent aller Kommunen im Land. Allerdings: 26 Kommunen steigerten die Belastung gleich um 100 Punkte oder mehr. Weil es zwar relativ wenige, dafür  aber kräftige Erhöhungen gegeben hat, stieg der Durchschnitt bei der Grundsteuer B genau wie im Vorjahr um 14 Punkte an und beträgt jetzt 509 Prozent. Die kräftigste zusätzliche Steuerbelastung müssen die Bürgerinnen und Bürger in Seeheim-Jugenheim (Landkreis Darmstadt-Dieburg) verkraften, wo der Hebesatz um 350 Punkte stieg. Nur sieben Kommunen senkten die Belastung, am spürbarsten in Hüttenberg (-100, Lahn-Dill- Kreis). Die Spannweite der Hebesätze reicht von 140 Prozent in Eschborn (Main-Taunus-Kreis) bis 1.050 Prozent in Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis).

Auffällige regionale Unterschiede
Über ganz Hessen zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild: Die Kommunen im Odenwald- (+74) und im Hochtaunuskreis (+68) haben ihre Hebesätze bei der Grundsteuer B am stärksten angehoben, während die durchschnittliche Belastung im Main-Taunus-Kreis unverändert blieb und im Lahn-Dill-Kreis sogar um einen Punkt gesunken ist. Vergleicht man die durchschnittlichen Hebesätze in den Landkreisen mit denen der kreisfreien Städte, dann trifft die Steuerpflichtigen in der kreisfreien Stadt Offenbach (895) sowie im Kreis Groß-Gerau (682 Punkte) nach wie vor die höchste Belastung. In den Städten und Gemeinden der Kreise Limburg-Weilburg (398) und Fulda (402) ist die Höhe der Hebesätze am moderatesten.

Auch andere Realsteuern steigen
Auch bei der Grundsteuer A ging der Landes-Schnitt um zehn Punkte (2022: +9) nach oben und die Gewerbesteuer stieg im Durchschnitt um zwei Punkte (2022: +3). Ausgabenseite vor Einnahmeseite!
Generell haben in diesem Jahr 63 von 421 hessischen Städte und Gemeinden mindestens eine der Grundsteuern oder die Gewerbesteuer erhöht. Das entspricht einem Anteil von knapp 15 Prozent und bedeutet sogar einen leichten Rückgang, denn im Vorjahr waren es noch 71 Kommunen bzw. fast 17 Prozent. Trotz dieser geringfügigen Abnahme wird der BdSt Hessen die Entwicklung weiter genau verfolgen und darauf dringen, dass die Kommunen zunächst das eigene Konsolidierungspotential ausschöpfen, bevor die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Kasse gebeten werden.

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