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Fristverlängerung für Grundsteuererklärung war überfällig

Bund der Steuerzahler begrüßt, dass Grundbesitzer nun bis Ende Januar 2023 Zeit für Erklärung haben / Finanzminister griffen BdSt-Forderung auf

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt, dass die Finanzministerkonferenz beschlossen hat, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. „Das war längst überfällig, denn viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind mit ihrer Erklärung überfordert und wenden sich mit Fragen an uns. Wir hatten uns daher nachdrücklich für eine Fristverlängerung eingesetzt“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Der Verein werde seinen stark nachgefragten Service rund um die Grundsteuer-Reform nun noch einmal intensivieren, um den Betroffenen unter die Arme zu greifen.

Service
Der BdSt Hessen hat auf einer Sonderseite zahlreiche Informationen zur Grundsteuer-Reform gebündelt, außerdem gibt es viele Videos rund um die Grundsteuererklärung sowie Webinare und Vortragsveranstaltungen. Und falls Fragen offen bleiben, sind die BdSt-Experten natürlich jederzeit ansprechbar: http://www.grundsteuer-hessen.info

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