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Frist für Steuererklärung verlängert

Bund der Steuerzahler Hessen: Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 bis Anfang November 2021 möglich / Hessische Steuerzahler müssen bis 1.11. einreichen

Gute Nachricht für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2020 bisher noch nicht erstellt und abgegeben haben und dafür vielleicht auch noch einige Zeit brauchen: Die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung sind jetzt um drei Monate verlängert worden. Somit müssen Steuerzahler, die keinen steuerlichen Berater haben, ihre Steuererklärungen für 2020 nunmehr grundsätzlich erst bis zum 31. Oktober 2021 beim Finanzamt einreichen. Weil aber der 31.10. ein Sonntag ist, kommt noch ein Tag hinzu, so dass die Abgabefrist am 1. November endet. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, in denen der 1. November ein Feiertag ist, kommt noch ein Tag dazu, hier ist erst der 2. November der Abgabestichtag. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat nunmehr noch Zeit bis zum 31. Mai 2022.

Service

Immer mehr Rentner und Pensionäre müssen eine Steuererklärung abgeben. Eine nützliche Hilfe zur Erstellung der Steuererklärung für Senioren 2020 bietet der gleichnamige Ratgeber des Bundes der Steuerzahler. Damit kann man sich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung arbeiten und vergisst keine wichtigen Eintragungen. Senioren erfahren, wie sie die Formulare ausfüllen müssen, welche Angaben ihnen Steuererleichterungen verschaffen können und welche Belege nötig sind. Das Heft kann beim BdSt Hessen unter der Telefonnummer 0611/9921930 oder online kostenfrei angefordert werden (solange der Vorrat reicht; Geschäftszeiten: Montag-Donnerstag 7:30-12:30 Uhr und 14:00-16:30 Uhr, Freitag 7:30-13:45 Uhr). Außerdem stellt der BdSt Hessen hilfreiche Video-Tipps zur Steuererklärung bereit.

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