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Steuerzahlerbund fordert Auflösung des Sondervermögens und zeitnahe Rückkehr aus dem Krisenmodus

Bund der Steuerzahler Hessen zieht nach einem Jahr kritische Bilanz zum Sondervermögen / Finanzierung von Corona mit regulären Haushalten und Nachtragshaushalten von Anfang an der bessere Weg / Einige Projekte haben keinen Bezug zur Pandemie / Zeitnah aus dem Krisenmodus herauskommen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen zieht ein Jahr nach der Einführung des Sondervermögens zur Finanzierung der Lasten aus der Corona-Pandemie eine kritische Bilanz. So wäre die Finanzierung aus regulären Haushalten aus Sicht des BdSt Hessen der bessere Weg gewesen. Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt wäre transparenter und würde die Zustimmung des gesamten Landtages erfordern. „Das Sondervermögen stellt einen Schattenhaushalt dar, die einzelnen Maßnahmenpakete werden lediglich im Haushaltsausschuss freigegeben. Zudem ermöglicht das Sondervermögen der Landesregierung, bis 2023 Schulden in Gesamthöhe von 12 Mrd. Euro aufzunehmen, unabhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und der wirtschaftlichen Erholung. So könnten auch Projekte beschlossen und finanziert werden, die nichts oder nur am Rande mit der Pandemie und der wirtschaftlichen Erholung zu tun haben - die Lasten müssen dann künftige Generationen tragen“, so Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Der BdSt Hessen hatte sich bereits vor der Einrichtung des Sondervermögens kritisch zu Wort gemeldet. So konnte der Verein von Beginn an keine Notwendigkeit für das Sondervermögen erkennen. Andererseits wurde im Zuge der Beschlüsse zum Sondervermögen im Landtag die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse ausgehöhlt. Bisher war ein Abweichen von der Schuldenbremse nur mit Zweidrittelmehrheit möglich gewesen, nun reicht nach dem geänderten Begleitgesetz zur Schuldenbremse die einfache Mehrheit des Landtages. Der BdSt Hessen sieht dadurch langfristig die Wirksamkeit und damit den unbestrittenen bisherigen Erfolg der Schuldenbremse gefährdet.

Mit großer Sorge sieht der Steuerzahlerbund die drohende massive Neuverschuldung durch das Sondervermögen. So können im Rahmen des Sondervermögens bis Ende 2023 insgesamt bis zu 12 Mrd. Euro an Krediten aufgenommen werden. Diese Summe sei offenbar bewusst sehr hoch bemessen worden. Dass Schätzungen über Steuerausfälle und Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Pandemie äußerst schwierig sind, zeigt aus Sicht des BdSt Hessen das Jahr 2020. Die gesamte Nettokreditaufnahme für das Land Hessen (Kernhaushalt + Sondervermögen) belief sich im Jahresabschluss auf 2,3 Mrd. Euro, geplant waren jedoch 5,7 Mrd. Euro.

Der so entstehende Handlungsspielraum durch bestehende Ermächtigung zur Kreditaufnahme bei gleichzeitig geringerem Mittelbedarf für Steuerausfälle und Mehrausgaben verführt aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbunds zur Finanzierung von Projekten, die keinen Bezug zu Corona haben. Bereits im letzten Jahr hatte der Verein z.B. die Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals der mehrheitlich landeseigenen Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt (NHW) in Höhe von 200 Mio. Euro oder die energetische Sanierung der Forsthäuser von HessenForst kritisiert. „Teilweise haben die Pandemie und die daraus resultierenden Herausforderungen die bisherigen Defizite lediglich offengelegt, aber nicht verursacht. Dabei kann es sich um berechtigte politische Anliegen handeln. Allerdings ergibt sich hierfür keine überzeugende Rechtfertigung aus der Corona-Pandemie und damit zur Finanzierung aus dem Sondervermögen statt im regulären Haushalt“, so Papendick. „Durch die Auslagerung solcher Projekte aus dem Haushalt entfällt für die Landesregierung die notwendige Schwerpunktsetzung und Priorisierung. An Einsparungen an anderer Stelle denkt im Moment offenbar niemand.“

Der BdSt Hessen fordert die Landesregierung auf, so schnell wie möglich aus dem Krisenmodus herauszukommen. Dazu gehöre, für Ihre Vorhaben Prioritäten zu setzen, denn nicht jede Ausgabe sei sinnvoll, notwendig und vordringlich. Auch dürfe der Kreditrahmen des Sondervermögens angesichts der aktuellen Zahlen nicht ausgeschöpft werden. Vielmehr müsse das Sondervermögen möglichst schnell aufgelöst, der Finanzrahmen des Landes wieder ausschließlich in Haushalten abgebildet und dabei sofern möglich die Schuldenbremse eingehalten werden. Die einzelnen Ausgaben des Landes müssten auch während der Pandemie auf ihre weitere Notwendigkeit hin überprüft werden, damit eine schnelle Konsolidierung möglich werde.

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