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Im Auftrag Hessens, auf Kosten der Steuerzahler

Hessen hat insgesamt 19 Landesbeauftragte als Ansprechpartner und Bindeglied für bestimmte Themen berufen. Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist das Luxus, zumal nicht alle Posten unumstritten sind. Teilweise wurden teure Doppelstrukturen geschaffen, Zuständigkeiten ignoriert und mitunter besteht der Verdacht auf Parteibuchwirtschaft.

Hessen. Trotz eines großen Regierungsapparats mit Ministerpräsident, elf Ministerinnen und Ministern sowie 16 Staatssekretärinnen und Staatssekretären hat das Land Hessen Stand Juni 2025 zusätzlich 19 Persönlichkeiten mit besonderen Aufgaben und Themen betraut. Die sogenannten Landesbeauftragten sind zwar oft einem Fachministerium zugeordnet, meist aber nicht in deren Verwaltungsstruktur integriert. Manche sind hauptamtlich als Beamte tätig, andere außertariflich angestellt, einige ehrenamtlich für eine Aufwandsentschädigung aktiv. Einige wenige Beauftragte erhalten keinerlei Vergütung, sondern sie üben ihren Posten in Personalunion mit ihrem Hauptjob beim Land aus oder bekommen nur Reisekosten bzw. Auslagen erstattet. Auch bei Büros, Ausstattung und Personal der Beauftragten gibt es große Unterschiede: Manche sind als „Einzelkämpfer“ unterwegs, andere haben einen eigenen Apparat. Der Arbeit der Landesbeauftragten sind 36 Personen direkt oder anteilig zugeordnet.

Grundsätzlich sollen die Landesbeauftragten als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft dienen und Ansprechpartner für die Bedürfnisse bestimmter gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen sein. Darunter fallen unbestritten wichtige Posten wie der Antisemitismusbeauftragte, die Tierschutzbeauftragte oder die Opferbeauftragte. Außerdem gibt es Ansprechpartner für spezifisch hessische Themen: Eine Fluglärmschutzbeauftragte, einen Sonderbeauftragten für den Finanzplatz Frankfurt oder einen Beauftragten für den Versicherungsbereich.

Und dann sind da noch Stellen, die bei genauerem Hinschauen Fragen aufwerfen. Beispielsweise hat Hessen seit August 2024 einen Beauftragten für ländliche Räume, angedockt an das Wirtschaftsministerium. Dieser Posten existierte in dieser Form in der Vergangenheit nicht. Nun fallen Personalkosten für eine E-16-Stelle an, das entspricht je nach Entwicklungsstufe ca. 6.100 bis 8.300 Euro im Monat. Darüber hinaus erhält der Beauftragte laut Landesregierung „eine übliche Ausstattung an Sachmitteln“, näher beziffert wird dies jedoch nicht. Seine offizielle Aufgabe ist es, „lebensnahe und lösungsorientierte Ideen“ für die ländlichen Räume zu entwickeln und „die Lebensverhältnisse in diesen Regionen weiter zu stärken“.

Zwar trägt das Wirtschaftsministerium den ländlichen Raum im Namen („Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum“). Allerdings ist für viele Angelegenheiten des ländlichen Raums laut offiziellem Beschluss des Kabinetts nicht das Wirtschaftsministerium, sondern das vom anderen Koalitionspartner geführte Landwirtschaftsministerium („Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat“) zuständig. Der Beauftragte für ländliche Räume im Wirtschaftsressort handelt also ohne rechtliche Kompetenz für diese Angelegenheiten. Insofern ist sein Gestaltungsrahmen beschränkt.

Gibt es also andere Motive für seine Berufung? Betrachtet man seinen Lebenslauf, dann fällt auf: Im Januar 2024 ist er aus dem Hessischen Landtag ausgeschieden, nachdem er sein Direktmandat verloren hatte. Sieben Monate später wurde er als Beauftragter in das Ministerium seines Parteifreunds berufen. Wurde hier eine neue Stelle in der höchsten Entgeltgruppe geschaffen, um einen dem Minister politisch nahestehenden, abgewählten Mandatsträger zu versorgen?

Doppelstrukturen gibt es auch im Fall des seit November 2024 amtierenden Start-up-Beauftragten, der offiziell im Digitalministerium angesiedelt ist. Gleichzeitig findet sich auch im Organigramm des Wirtschaftsministeriums ein Referat für „Start-Ups, Kultur- und Kreativwirtschaft“. Die beiden Häuser werden von unterschiedlichen Koalitionsparteien geführt. Sieht so eine effiziente, arbeitsteilige Aufstellung der Landesregierung aus – oder existieren diese Doppelstrukturen, damit beide Koalitionspartner das Trendthema Start-ups für sich in Anspruch nehmen können? Immerhin: Der Start-up-Beauftragte erhält laut Landesregierung „nur“ eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro brutto monatlich sowie Reisekosten und „übliche Arbeitsmittel“.

Zweifelhaft ist auch die Doppelstruktur im Bereich Kinder: Hier gibt es einerseits die im Sozialministerium angesiedelte Beauftragte für Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, andererseits den ans Familienministerium angedockten Kinderschutzbeauftragten. Selbstredend haben die beiden Ministerien unterschiedliche Parteifarben. Hier zeigen sich wieder die negativen Konsequenzen der ohnehin fragwürdigen Aufsplittung des Sozialbereichs auf zwei Häuser, die der Bund der Steuerzahler schon bei der Regierungsbildung scharf kritisiert hatte.

Die erstgenannte Beauftragte ist mit einem außertariflichen Vertrag ausgestattet. Über die Höhe ihrer Vergütung wird Stillschweigen gewahrt. Sie verfügt über 245.000 Euro an Förder- sowie 10.000 Euro an Sachmitteln. Der Hessische Kinderschutzbeauftragte hingegen ist nicht beim Land angestellt, sondern zugleich Landtagsabgeordneter. Hätte nicht auch eine Person für das Thema Kinder ausgereicht?

Wie dick Hessen mit seinem Beauftragtenwesen aufträgt, zeigt ein Vergleich mit anderen Regierungen: So kommt das deutlich größere Nordrhein-Westfalen mit zwölf, Bayern mit acht und Thüringen mit vier Beauftragten aus. Auf Bundesebene haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „das ausgeuferte Beauftragtenwesen des Bundes [...] um rund 50 Prozent“ reduzieren zu wollen. Und was machte das Kabinett in Berlin? Es schaffte tatsächlich 25 Beauftragte ab – zwar nicht die Hälfte, aber immerhin.

Der Bund der Steuerzahler meint:

Beauftragte können eine wichtige Schnittstelle zwischen Regierung und Betroffenen sein. In Hessen drängen sich jedoch einige Fragen auf: Ist es wirklich notwendig, für so viele Einzelfragen einen eigenen Beauftragten zu benennen? Würden nicht die zuständigen Abteilungen und Stabsstellen der Ministerien ausreichen? Sind kostspielige Doppelstrukturen und Versorgungsposten gerechtfertigt? So entsteht jedenfalls kaum der Eindruck von Entbürokratisierung oder Haushaltskonsolidierung – vielmehr von unnötigem Luxus. Im Bund hat der Einspar-Appell des BdSt schon funktioniert. Daran sollte sich Hessen ein Beispiel nehmen. Motto: Prüfen! Prioritäten setzen.

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