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Kaffee, Kuchen – Kassensturz: So hoch sind die Terrassengebühren für die Gastronomien in Hessen

Bund der Steuerzahler Hessen vergleicht Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie / Darmstadt bundesweit auf Platz 2 / Abschaffung würde Verwaltung und Gastronomen entlasten / Gebührenverzicht wäre Instrument zur Belebung der Innenstädte

Bild mit KI-generiert

Zu Beginn der Hauptsaison der Außengastronomie legt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen einen Vergleich der sogenannten Terrassengebühren für die Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vor. Der Vergleich bezieht sich auf einen Musterbetrieb mit einem außengastronomischen Bereich von 25 m² während der fünfmonatigen Hauptsaison (Mai-September) in bester Innenstadtlage.

 “Während für den zugrunde gelegten Musterbetrieb in Rüsselsheim und Wiesbaden lediglich eine Terrassengebühr von 156 Euro fällig wird, müssen in der Spitze in Darmstadt stolze 1.875 Euro entrichtet werden – also mehr als das zehnfache”, bilanziert Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Immerhin: Keine der zwölf untersuchten Städte in Hessen hat die Gebühren 2026 gegenüber dem Vorjahr angehoben.

Bundesweit verlangt die Stadt Bayreuth (Bayern) mit 2.000 Euro die höchste Gebühr, Darmstadt folgt jedoch schon auf Platz zwei. Ernüchternd: In 24 der 200 untersuchten Städte müsste der Musterbetrieb eine Gebühr von mindestens 1.000 Euro zahlen – eine erhebliche Belastung für die ohnehin angeschlagene Gastronomie. Lediglich zehn Städte sehen bisher von der Erhebung einer gesonderten Terrassengebühr ab – keine davon in Hessen.

Der Bund der Steuerzahler rät Kommunen zu einem maßvollen Umgang mit der Terrassengebühr. Noch besser wäre es allerdings, dem Beispiel einiger Städte außerhalb Hessens zu folgen und auf die Erhebung von Terrassengebühren zu verzichten. Die finanziellen Einbußen der Kommunen wären überschaubar, machen die Einnahmen aus der Terrassengebühr im Stadthaushalt in der Regel nicht einmal 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Außerdem könnten die mit der Gebührenerhebung verbundenen Verwaltungskosten entfallen. Die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorgaben (Verkehrssicherheit, Lärmschutz etc.) müsste natürlich weiterhin gewährleistet werden. Gastronomen blieben von bürokratischen Lasten verschont und könnten ihr außengastronomisches Angebot frei von Gebührenabwägungen wählen. Wegen wetterabhängiger Einflüsse ist das wirtschaftliche Risiko außengastronomischer Unternehmungen auch ohne Terrassengebühren bereits hoch genug.

„Viele Städte suchen händeringend nach Konzepten zur Belebung ihrer Innenstädte. Teilweise werden hierfür große Summen in den Kommunalhaushalten mobilisiert. Eine Entlastung der Außengastronomie durch einen Entfall der Terrassengebühren wäre da eine einfache, wirksame und verhältnismäßig günstige Ergänzung“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

„Unterm Strich wäre es ein kleiner Verzicht für die Kommunen, aber eine große Unterstützung für die Gastronomen, die jeden Tag zur Belebung der Innenstädte beitragen“, so Kilp.

 

Hintergrund

Wenn Gastronomen vor ihren Lokalen Tische und Stühle im öffentlichen Raum platzieren, um dort Gäste zu bewirten, müssen sie hierfür meist Sondernutzungsgebühren an die Kommune entrichten. Diese Abgaben werden daher landläufig auch als „Terrassengebühren“ bezeichnet. Für den vorliegenden Vergleich hat der Bund der Steuerzahler die Gebührentarife aus den Sondernutzungsgebührensatzungen der rund 200 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern ausgewertet.

 

Ergebnisse Hessen:

Stadt

Höhe Terrassengebühr

Bad Homburg v. d. Höhe

750 Euro

Darmstadt

1.875 Euro

Frankfurt am Main

500 Euro

Fulda

625 Euro

Gießen

750 Euro

Hanau

625 Euro

Kassel

375 Euro

Marburg

575 Euro

Offenbach am Main

313 Euro

Rüsselsheim am Main

156 Euro

Wetzlar

383 Euro

Wiesbaden

156 Euro

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