Am 15. März finden die hessischen Kommunalwahlen 2026 statt. Dann sind die Hessinnen und Hessen aufgefordert, ihre Kommunalparlamente in den 421 Städten und Gemeinden sowie 21 Landkreisen zu wählen. Der BdSt Hessen hat acht Wahlprüfsteine zusammengestellt, die aus Steuerzahlersicht wichtig sind.
Solide Finanzen
Die kommunalen Finanzen und Haushalte stehen unter Druck. Auch wenn die Ursachen dafür vielfach in Berlin und Wiesbaden liegen: Die Kommunen sind gefordert, ihre Finanzen auf gesunde Füße zu stellen. Dazu müssen sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Dabei geht es eben nicht nur um liebgewonnene freiwillige Leistungen wie Schwimmbäder oder Vereinsförderung. Auch die sogenannten Pflichtaufgaben können auf unterschiedliche Weise und zu unterschiedlichen Kosten erledigt werden. Natürlich wünschen sich fast alle schöne neue Projekte vor Ort. Die Frage ist aber: Was kann sich eine Kommune aktuell leisten, was sollte Priorität haben? Auf kommunaler Ebene „Nein“ zu sagen, ist oft mit erheblichem Gegenwind verbunden. Doch gerade jetzt ist es wichtiger denn je, Parteien und Wählergruppen zu stärken, die auch die kommunalen Finanzen im Auge behalten.
Verschuldung begrenzen
Auf Bundesebene ist die Schuldenbremse faktisch abgeschafft worden, auch die Länder können sich zusätzlich verschulden und Hessen macht gleich ausgiebig davon Gebrauch. Gilt nun konsequenterweise auch „Feuer frei“ für die Kommunen? Richtig ist, dass der Großteil der Investitionen der Öffentlichen Hand von den Kommunen gestemmt wird. Und eine intakte Infrastruktur ist ebenso wichtig für die Zukunft unseres Landes wie Investitionen in die Bildung. Doch Vorsicht: Kreditfinanzierte Investitionen schränken die künftige Handlungsfähigkeit ein. Zinsausgaben steigen, dazu kommen Folgekosten für die Unterhaltung. Und schon jetzt liegt die Verschuldung der hessischen Kommunen mit fast 10.000 Euro pro Kopf mit Abstand an der Spitze aller Flächenländer. Daher gilt auch hier: Notwendiges von Wünschenswertem unterscheiden, Prioritäten setzen und sich eingestehen: Wir können uns nicht alles leisten.
Steuererhöhungen nur Ultima Ratio
Gerade bei der Grundsteuer B haben die Städte und Gemeinden in den letzten Jahren ordentlich zugeschlagen: Immer mehr von ihnen drehen Jahr für Jahr an der Steuerschraube. Im Zuge der Grundsteuerreform haben zwei von drei Kommunen einen Hebesatz beschlossen der signifikant höher liegt als vom Land Hessen empfohlen. Steuererhöhungen dürfen nur das letzte Mittel sein. Die Belastung sollte nicht weiter einseitig bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden. Auch deshalb sollte man die Programme und Vorhaben der Parteien und Wählergruppen genau unter die Lupe nehmen: Versprechen sie ausschließlich neue Wohltaten oder weisen sie auch auf die gestiegene Abgabenlast hin? Das Abstimmungsverhalten zu bisherigen Erhöhungen kann ebenfalls ein Fingerzeig sein, wie die Kandidatinnen und Kandidaten zu steigenden Steuern und Abgaben stehen.
Wirtschaftliche Betätigung unterlassen
Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Daher sollten Kommunen die Finger von wirtschaftlicher Betätigung lassen. Auch bei vermeintlichen Wohltaten, wie Wohnungsbau oder dem Erhalt des Krankenhauses, ist es fraglich, ob Private die Aufgabe nicht besser und wirtschaftlicher erledigen können. Warum sollten Bürgermeister besser wissen, wie günstiger Wohnraum entsteht als Unternehmen, die tagtäglich Immobilien errichten? Was macht die Landrätin zur Gesundheitsexpertin, um als Aufsichtsratsvorsitzende eine kommunale Klinik zu verantworten? Kommunen sollten bei ihren Kernaufgaben bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger sollten kritisch hinterfragen, wenn Parteien und Wählergruppen wirtschaftliche Betätigungen propagieren.
Mehr Interkommunale Zusammenarbeit
Nicht jede Kommune muss alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit lassen sich Synergien heben, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen. Die Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften kann Steuergeld sparen. Aber Interkommunale Zusammenarbeit ist auch aus anderen Gründen sinnvoll: Durch einen größeren Personalpool können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertiefte Expertise in bestimmten Themenbereichen aneignen. Vertretungen bei Urlaub und Krankheit sind so gewährleistet. Schließlich ist Interkommunale Zusammenarbeit unverzichtbar, um den demographischen Wandel zu bewältigen. Schon jetzt können viele Kommunen wegen fehlender Fachkräfte ihre Stellen gar nicht mehr besetzen. Das wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. Daher sollte die Kommunalpolitik offen für mehr Kooperationen sein.
Straßenbeiträge ersatzlos streichen
Straßenausbaubeiträge belasten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer unverhältnismäßig, losgelöst von deren tatsächlicher Leistungsfähigkeit. Oft entscheidet der Zufall, ob Einzelne einen vier- oder fünfstelligen Betrag zahlen müssen. Deshalb fordert der BdSt Hessen die ersatzlose Streichung der Straßenbeiträge. Die fehlenden Einnahmen der Kommunen sollte das Land vollständig kompensieren. Solange Hessen nicht aktiv wird, können Städte und Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürger schonen, imdem sie auf die Erhebung verzichten. Zwar nimmt die Zahl der Städte und Gemeinden mit Straßenbeiträgen ab, aber in rund der Hälfte der hessischen Kommunen fallen sie noch an. Mit der Abschaffung vor Ort würden die Parteien und Wählergruppen nicht nur die Belastung der Bürgerinnen und Bürger reduzieren, sondern auch den bürokratischen Aufwand in den Rathäusern beseitigen.
Grundsteuer C verhindern
Seit der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Daher sollten die Wählerinnen und Wähler auf Rufe der örtlichen Parteien und Wählergruppen nach der Einführung einer Grundsteuer C achten.
Bagatellsteuern abschaffen
Neben der Grund- oder der Gewerbesteuer können die Kommunen noch weitere Steuern erheben: Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer (!), Bettensteuer – um nur einige zu nennen. Und ganz neu: Die Verpackungssteuer. Dabei ist jedoch mehr als fraglich, ob solche Bagatellsteuern überhaupt einen nennenswerten Beitrag zum Haushalt leisten können. Schließlich stehen die damit erzielten Einnahmen meist in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten der Steuererhebung. Auch die Lenkungswirkung ist eher zweifelhaft. Also bleibt unter dem Strich eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe, garniert mit zusätzlicher Bürokratie bei keinem bis wenig Nutzen. Die Kommunen sollten sich stattdessen auf wenige, ertragreiche Steuerarten konzentrieren.
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