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Mehr Haushaltsdefizite im Kreis Marburg-Biedenkopf als im Vorjahr

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Neun Kommunen müssen auf Rücklagen zurückgreifen / Steuererhöhungen in Amöneburg und Lahntal / Ebsdorfergrund senkte Grundsteuer B

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Kreis Marburg-Biedenkopf zeigen eine angespannte finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden. So haben neun der 19 Kreiskommunen mit Haushaltsdefiziten zu kämpfen, dies sind vier mehr als im Vorjahr. Zumindest können alle neun das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dabei drehten Amöneburg und Lahntal an der Steuerschraube, während Ebsdorfergrund die Grundsteuer B senkte. Ebsdorfergrund und Wetter planen bis 2026 die Gewerbe- und/oder Grundsteuern zu erhöhen. „Unsere Daten zeigen, dass die Städte und Gemeinden auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf enorm unter Druck stehen. Einerseits sind die hessischen Kommunen grundsätzlich erfreulich stabil durch die Pandemie gekommen und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind in Hessen schon wieder auf Vor-Corona-Niveau. Andererseits sorgen Herausforderungen wie die wachsende Zahl an Flüchtlingen, die Energiekrise und steigende Zinsen für erhebliche Belastungen. Die Städte und Gemeinden sind daher gefordert, verstärkt ihre freiwilligen Aufgaben und Standards zu hinterfragen sowie Prioritäten zu setzen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstandsmitglied des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es gilt, rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, damit die kommunalen Finanzen nicht nachhaltig in Schieflage geraten. Dies führt in der Regel zu Steuererhöhungen, enormer Neuverschuldung oder Investitionskürzungen“, so Kilp.

Bei der Grundsteuer B haben Lahntal (+100 Prozentpunkte) und Amöneburg (+95) ihre Hebe-sätze angehoben, Ebsdorfergrund senkte die Belastung um 75 Punkte. Diese Steuer wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Die mit 630 Prozent nach wie vor höchste Belastung im Kreis trifft die Bürgerinnen und Bürger in Münchhausen, am wenigsten müssen die Steuerpflichtigen mit nun 250 Prozent in Ebsdorfergrund berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreis-Kommunen beträgt in diesem Jahr 423 Prozent (+5). Dieser Wert liegt unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (509 Prozent).

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen an diese aufkommensneutralen Hebesätze nicht gebunden.

Bei der Grundsteuer A hat lediglich Amöneburg den Hebesatz erhöht, und zwar um 47 Punkte. Auch hier bleibt Münchhausen mit 630 Prozent weiter an der Spitze im Kreis. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Den niedrigsten Hebesatz zahlen mit 280 Prozent nach wie vor die Land- und Forstwirte in Marburg. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 379 Prozent (+2) bleiben die Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter dem aktuellen hessischen Durchschnitt von 441 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer gab es ebenfalls nur eine Erhöhung in Amöneburg (+57). Gleich sechs Kommunen haben mit je 400 Prozent die Spitzenposition im Kreis inne. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Dautphetal tragen, dort liegt der Hebesatz bei 340 Prozent. Der Kreis bleibt mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 379 Prozent (+2) weiter unter dem hessischen Durchschnitt von 2023 (392 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat in diesem Jahr keine Kommune die Straßenbeiträge abgeschafft. Damit verzichten weiterhin nur vier Kommunen im Kreis komplett auf Straßenbeiträge. Da Amöneburg von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge gewechselt ist, erheben nun zwölf Kommunen einmalige und sechs wiederkehrende Beiträge.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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