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Städte und Gemeinden sind gefordert, wieder Prioritäten zu setzen

Rechnungshof-Appell zu baldigen Konsolidierungsbemühungen der Kommunen ist richtig / Weitere Belastungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verhindern

Foto: Bruno auf Pixabay

Mit Sorge nimmt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen den Kommunalbericht des Hessischen Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach im Jahr 2022 jede zweite Stadt oder Gemeinde in Hessen defizitär war. Der Bericht der Überörtlichen Prüfung führt dies darauf zurück, dass die Einnahmen der Kommunen gegenüber dem Vorjahr zwar gestiegen seien, aber nicht so stark wie die Ausgaben. „Die Entwicklung der Kommunalfinanzen ist ganz offensichtlich nicht auf ein Einnahme-, sondern auf ein Ausgabeproblem zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den Appell des Rechnungshofs nach verstärkter Prioritätensetzung der Städte und Gemeinden. Nicht alles Wünschenswerte ist auch finanzierbar, trotz Rekordsteuereinnahmen“, so Jochen Kilp, Vorstandsmitglied des hessischen Steuerzahlerbunds. Vielmehr müssten rechtzeitig notwendige Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden, dabei spiele die vom Rechnungshof angesprochene Effizienzsteigerung durch Digitalisierung sowie durch vermehrte Interkommunale Zusammenarbeit eine zentrale Rolle.

Fruchteten diese Maßnahmen nicht, droht nach Einschätzung des BdSt Hessen eine erhebliche Belastungssteigerung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden. Laut den Ergebnissen der eigenen BdSt-Kommunalfinanzanalyse gab es schon 2023 weitere Steuererhöhungen. So haben im laufenden Jahr 55 Städte und Gemeinden ihre Hebesätze für die Grundsteuer B gesteigert, 26 davon um mindestens 100 Punkte. Besonders auffällig sind dabei Seeheim-Jugenheim mit einer Steigerung um 350 Punkte und Bad Homburg um 345 Punkte. Auch die Gewerbetreibenden werden in 38 Kommunen durch eine Erhöhung stärker belastet als noch im Vorjahr. „Die hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ächzen schon jetzt unter den höchsten Hebesätzen der Republik, beispielsweise bei der Grundsteuer B. Natürlich leiden die Kommunen unter Herausforderungen wie den hohen Flüchtlingszahlen, horrenden Energiepreisen und steigenden Zinsen. Doch es verbietet sich, die Lasten dafür bei den Bürgerinnen und Bürgern abzuladen, die durch die allgegenwärtigen Preissteigerungen genug gebeutelt sind. Stattdessen müssen die Städte und Gemeinden nun vermehrt ihre Ausgabeseite in den Blick nehmen“, so Kilp abschließend.

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