Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt, dass der Hessische Rechnungshof bei der Vorstellung der Bemerkungen 2020 erneut darauf hingewiesen hat, die öffentliche Hand müsse auch in Krisenzeiten bestehende Ausgaben überprüfen und klare Prioritäten setzen. Nur so könne sie den anstehenden Herausforderungen bestmöglich gerecht werden. „Die Landespolitik sollte die im Bericht vorgestellten Optimierungsmöglichkeiten sorgfältig prüfen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung sind mit Sicherheit weiterhin erhebliche Potenziale vorhanden“, meint Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.
Der hessische Steuerzahlerbund unterstützt auch die Forderung des Landesrechnungshofs, zunächst bestehende Rücklagen vollständig zu nutzen, bevor die Verschuldung des Landes weiter erhöht wird. Dies wurde im Jahr 2020 von der Regierungsmehrheit im Zuge der Pandemie anders gehandhabt. „Rücklagen sind eine Vorsorge für Krisenzeiten und für genau solche Situationen wie in den letzten Jahren gedacht. Wenn Möglichkeiten bestehen, auf Rücklagen zuzugreifen und so weniger Kredite für krisenbedingte Ausgaben aufzunehmen, dann müssen diese auch genutzt werden“, so Papendick abschließend.