Aufwendungen, die wegen einer Pflegebedürftigkeit bzw. einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz entstehen, sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Dazu zählen sowohl die Kosten für eine ambulante Pflegekraft, für Pflegedienste, Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege und der Kurzzeitpflege als auch Aufwendungen zur Unterbringung in einem Pflegeheim oder krankheitsbedingt in einem Seniorenheim. Zudem gibt es weitere Optionen.
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen kommen infrage
In Betracht kommt auch eine Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn Pflege- und Betreuungsleistungen zu zahlen sind. Bei der Unterbringung in einem Heim oder bei dauernder Pflege können Kosten für diejenigen Dienstleistungen angesetzt werden, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten absetzen
Nimmt man einen Pauschbetrag wegen Behinderung in Anspruch, darf man die tatsächlichen pflegebedingten Aufwendungen nicht zusätzlich geltend machen. Es gilt zu prüfen, ob der Ansatz des Pauschbetrags oder der Nachweis der tatsächlichen Kosten günstiger ist.
Auch Kosten für Pflege Dritter abzugsfähig
Entstehen einem durch die Pflege einer dritten Person außergewöhnliche Belastungen, kann man – anstatt die Kosten einzeln nachzuweisen – einen Pauschbetrag geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege entweder in der eigenen oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchgeführt wird und man damit im Kalenderjahr keine Einnahmen erzielt. Zu den Einnahmen zählt – unabhängig von der Verwendung – nicht das von den Eltern eines Kindes mit Behinderung für dieses Kind empfangene Pflegegeld. Als Pflege-Pauschbetrag wird gewährt:
- bei Pflegegrad 2: 600 Euro,
- bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro,
- bei Pflegegrad 4, 5 oder „hilflos“: 1.800 Euro.
Wird der Pflegebedürftige im Veranlagungszeitraum von mehreren Personen gepflegt, wird der Pauschbetrag durch die Anzahl der pflegenden Personen geteilt.