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Wohnnebenkosten dürfen durch Grundsteuer-Reform nicht noch stärker steigen

Bund der Steuerzahler vergleicht Wohnnebenkosten der Landeshauptstädte / Wiesbaden im Mittelfeld / Grundsteuer-Reform produziert Gewinner und Verlierer / Mäßigung bei der Verabschiedung der angepassten Hebesätze für 2025 gefordert / Aufkommensneutralität muss Ziel bleiben

Foto: Donnawetta auf Pixabay

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen warnt, dass sich das Wohnen für viele Menschen durch die Grundsteuer-Reform noch stärker verteuern könnte. Dabei werden diese auch derzeit schon vielerorts durch steigende Wohnnebenkosten belastet, wie eine aktuelle Analyse des BdSt in den 16 Landeshauptstädten zeigt. Durchschnittlich 1.879,70 Euro und damit 38,91 Euro mehr als im Vorjahr muss ein exemplarischer Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus 2023 für Wasserentgelte, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie den Rundfunkbeitrag berappen. Hessens Landeshauptstadt Wiesbaden liegt mit 1.947,96 Euro (+ 42,24 Euro ggü. 2022) etwas über dem Durchschnitt und damit im Mittelfeld der 16 Städte. Auffällig ist, dass es im benachbarten Mainz rund 400 Euro pro Jahr günstiger ist. Viele Menschen fürchten in den kommenden Jahren nun weiteres Ungemach: „Auf dem Bescheid des Finanzamts zur neuen Grundsteuer steht oft ein höherer Messbetrag als bisher. Die politisch Verantwortlichen haben jedoch immer versprochen, dass die Reform durch angepasste Hebesätze aufkommensneutral ausfallen soll. Dieses Ziel darf nun auf keinen Fall aufgeweicht werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu verspielen!“, erklärt Jochen Kilp, Vorstandsmitglied des BdSt Hessen.

Aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbunds werde es zwar je nach Lage der Immobilie Gewinner und Verlierer geben. Unter dem Strich müsse die Grundsteuer-Reform jedoch wie versprochen aufkommensneutral ausfallen. „Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen an diese aufkommensneutralen Hebesätze nicht gebunden. Wir müssen ein Auge darauf haben, denn schon jetzt ist der Staat ein wesentlicher Wohnkostentreiber – die Menschen dürfen keinesfalls weiter belastet werden!“, so Kilp. Die Politik fordere immer bezahlbares Wohnen, trage aber durch die hohen Nebenkosten selbst zur Verteuerung bei.

Das aktuelle BdSt-Ranking legt ein erhebliches Kostengefälle offen: Mit 1.523 Euro im Jahr 2023 ist Erfurt am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.301 Euro erneut auf dem schlechtesten Platz landet – und im Vergleich zum Check 2022 noch knapp 10 Euro teurer wurde. Mit fast 122 Euro verzeichnete München allerdings die höchste Kostensteigerung. Im Durchschnitt haben sich die Landeshauptstädte um knapp 39 Euro zum Vorjahres-Ranking verschlechtert. Bis auf Erfurt (24 Euro preiswerter) und Dresden (keine Veränderung) sind alle Landeshauptstädte teurer geworden. Betrachtet man die Gesamtentwicklung des Vergleichs seit dem Jahr 2016, werden – erneut bis auf Erfurt – die Bewohnerinnen und Bewohner aller Landeshauptstädte mehr belastet.

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