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Finanzlage der Kommunen an der Bergstraße ist angespannt

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik / Wenige Kreis-Kommunen erhöhten Grund- und/oder Gewerbesteuer / Fast jede dritte Kommune plant Steuererhöhungen / Zehn Städte und Gemeinden planen mit Haushaltsdefizit / Viernheim schaffte Straßenbeiträge ab

Foto: Lutz Peter auf Pixabay

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Bergstraße zeigen, dass die finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nach wie vor angespannt ist. Hatten die Kreiskommunen schon in den vergangenen Jahren mit Haushaltsdefiziten und Steuererhöhungen zu kämpfen, können für 2023 zehn der 22 Städte und Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – zwei mehr als im Vorjahr. Immerhin können alle Kommunen das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Zwar steigerten mit Lampertheim und Viernheim nur zwei Städte die Grund- und/oder Gewerbesteuer. Doch damit gibt es keine Entwarnung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: Bis 2026 planen sieben Kommunen – und damit fast jede dritte im Kreis – mit Erhöhungen bei der Grund- und/oder Gewerbesteuer. „Unsere Daten zeigen, dass die Städte und Gemeinden auch im Landkreis Bergstraße enorm unter Druck stehen. Zwar sind hessischen Kommunen grundsätzlich erfreulich stabil durch die Pandemie gekommen und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind in Hessen schon wieder auf Vor-Corona-Niveau. Allerdings sorgen Herausforderungen wie die wachsende Zahl an Flüchtlingen, die Energiekrise und steigende Zinsen für erhebliche Belastungen, die sich vermehrt in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Die Städte und Gemeinden sind daher gefordert, verstärkt ihre freiwilligen Aufgaben und Standards zu hinterfragen sowie Prioritäten zu setzen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstandsmitglied des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es gilt, rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, damit die kommunalen Finanzen nicht nachhaltig in Schieflage geraten. Dies führt in der Regel zu Steuererhöhungen, enormer Neuverschuldung oder Investitionskürzungen“, so Kilp.

Bei der Grundsteuer B gab es zwei Hebesatz-Erhöhungen im Kreis, nämlich in Lampertheim (+120) und Viernheim (+20). Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Insgesamt zeigt sich eine erhebliche Spreizung: Während Lindenfels mit 870 Prozent im Kreis weiter führend ist, müssen die Heppenheimer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit lediglich 360 Prozent am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreis-Kommunen stieg um 6 Punkte auf nun 566 Prozent. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2022 495 Prozent betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen an diese aufkommensneutralen Hebesätze nicht gebunden.

Eine Änderung gab es bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert: Lampertheim steigerte den Hebesatz um 100 Punkte. An der Spitze im Kreis liegt weiter Neckarsteinach mit 700 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit je 332 Prozent in Birkenau, Mörlenbach und Wald-Michelbach. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 425 Prozent (+4) bleiben die Kommunen des Landkreises Bergstraße leicht unter dem hessischen Vorjahres-Schnitt von 431 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer gab es ebenfalls eine Erhöhung: Viernheim hob seinen Hebesatz um 10 Punkte an. Den Spitzenplatz im Kreis teilen sich weiterhin Abtsteinach, Biblis, Groß-Rohrheim und Lorsch mit jeweils 400 Prozent. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Wald-Michelbach tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 383 Prozent knapp unter dem hessischen Schnitt von 2022 (390 Prozent).

Auch bei den Bagatellsteuern gab es in diesem Jahr Veränderungen: Während Biblis und Lampertheim die Hunde- sowie die Kampfhundesteuer angehoben haben, hat Grasellenbach die Spielapparatesteuer abgeschafft und Biblis führte eine Zweitwohnungssteuer ein. Ein weiteres Thema bei den betroffenen Kommunen dürfte das Urteil zur kommunalen Wettaufwandsteuer sein. Da diese mit einer Bundessteuer konkurriert und zu einer Doppelbesteuerung führt, hat das Bundesverwaltungsgericht die Erhebung dieser Steuer als unzulässig untersagt. Demnach sind in den entsprechenden Städten und Gemeinden nun die jeweiligen Steuern durch Satzungsbeschluss abzuschaffen – in drei von vier betroffenen Kreiskommunen ist das bereits geschehen, in Lampertheim ist es in der Vorbereitung.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichtet mit Viernheim eine weitere Kommune auf die Erhebung von Straßenbeiträgen – wenn auch zum Preis einer Erhöhung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B. Damit sehen nun insgesamt acht Kommunen von der Erhebung von Straßenbeiträgen ab, drei verlangen wiederkehrende und elf einmalige Straßenbeiträge.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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