Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Steuererhöhungswelle erreicht die Bergstraße

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik / Mehr Kreiskommunen als im Vorjahr erhöhten Grundsteuer / Nur etwas mehr als die Hälfte beabsichtigt eine aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer / Fünfzehn Städte und Gemeinden planen mit Haushaltsdefizit / Lindenfels und Mörlenbach schafften Straßenbeiträge ab

Foto: Björn Witschnig auf Pixabay

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Kreis Bergstraße zeigen, dass sich die schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nun auch vermehrt in Steuererhöhungen niederschlägt. So haben 2024 acht Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B angehoben, während es 2023 nur zwei Erhöhungen gab. Hintergrund dürfte sein, dass 15 der 22 Kommunen an der Bergstraße für 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Immerhin können auch in diesem Jahr alle Kommunen das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen.

„Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt steigende Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen:

„Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Kilp.

Insofern müssten die Kommunen Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Von den acht Erhöhungen bei der Grundsteuer B gab es die stärksten Steigerungen im Kreisgebiet in Fürth (+150 Prozentpunkte) und Lorsch (+135). Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Insgesamt zeigt sich weiterhin eine erhebliche Spreizung im Kreis: Während Lindenfels mit 870 Prozent weiter führend ist, müssen die Heppenheimer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit lediglich 360 Prozent am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreiskommunen stieg um 35 Punkte auf nun 601 Prozent. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2023 509 Prozent betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt. Trotzdem sollten die Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, denn sie sind an diese nicht gebunden”, erklärt Kilp. Nur 13 der 22 Kommunen haben angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung geplant sei. Die Bürgerinnen und Bürger in den anderen neun Städten und Gemeinden müssen also mit einer steigenden Belastung rechnen.

Eine Änderung gab es bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert: Fürth steigerte den Hebesatz um 150 Punkte. An der Spitze im Kreis liegt weiter Neckarsteinach mit 700 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit je 332 Prozent in Birkenau, Mörlenbach und Wald-Michelbach. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 432 Prozent (+7) bleiben die Kommunen des Landkreises Bergstraße leicht unter dem hessischen Vorjahres-Schnitt von 441 Prozent.

Bei der Gewerbesteuer gab es ebenfalls zwei Erhöhungen: Lorsch und Fürth hoben ihren Hebesatz jeweils um 20 Punkte an. Damit liegt Lorsch mit nun 420 Prozent auch auf dem Spitzenplatz im Kreis . Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Wald-Michelbach tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 385 (+2) Prozent knapp unter dem hessischen Schnitt von 2023 (392 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichten mit Lindenfels und Mörlenbach zwei weitere Kommune auf die Erhebung von Straßenbeiträgen – wenn auch in Mörlenbach zum Preis einer Erhöhung der Grundsteuer B. Damit sehen nun insgesamt zehn Kommunen von der Erhebung von Straßenbeiträgen ab, drei verlangen wiederkehrende und neun einmalige Straßenbeiträge.

Weitere Meldungen