Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Bensheim (1.000 Prozent) und Lindenfels (990) an der Spitze im Landkreis Bergstraße. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die niedrigsten Hebesätze haben Groß-Rohrheim (280) und Heppenheim (330) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 573 Prozent liegt der Landkreis Bergstraße 104 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (469) und deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden zum 1.1.2025 (476 Prozent).
Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Landkreis Bergstraße ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Bensheim mit rund 397 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Lindenfels (etwa 372 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Heppenheim (rund 130 Euro) und Gorxheimertal (knapp 140 Euro). Die durchschnittliche Belastung liegt im Landkreis Bergstraße bei rund 222 Euro.
Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier rufen Hirschhorn mit 685 Prozent und Neckarsteinach mit 610 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Birkenau die Land- und Forstwirte mit dem niedrigsten Hebesatz von 277 Prozent belastet.
Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach eigenen Angaben ist die Einführung der neuen Grundsteuer in Lampertheim und Lautertal (Od) geplant.
Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben drei Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 gesteigert: Birkenau erhöhte um 20 Punkte auf nun 400 Prozent, Lampertheim um 15 Punkte auf nun 385 Prozent und Lindenfels um 5 Punkte auf nun 395 Prozent. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden mit 420 Prozent weiterhin in Lorsch tragen, die niedrigste in Wald-Michelbach (357) und Heppenheim (360). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 387 Prozent (+2) und damit unter dem hessischen Vorjahresdurchschnitt von 396 Prozent.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnte diese Frist für den Haushalt 2025 nur eine Kommune aus dem Landkreis Bergstraße einhalten: Heppenheim hatte Ende 2023 einen Doppelhaushalt für 2024 und 2025 beschlossen. Während Gorxheimertal seinen Haushalt immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hat, erledigten dies die restlichen 20 erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hatte Einhausen mit der Verabschiedung am 17.6.2025 die Frist mit 199 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen, gefolgt von Neckarsteinach (198). Im Durchschnitt haben die Kommunen des Landkreises Bergstraße den Stichtag für 2025 um über 96 Tage überschritten und brauchten damit 25 Tage mehr als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.
Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Landkreis Bergstraße ist die Verpackungssteuer jedoch nur in Bensheim in der Diskussion. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.
Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichtet 2025 mit Gorxheimertal eine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Landkreis Bergstraße noch acht Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, drei Kommunen wiederkehrende Beiträge, in elf Kommunen werden keine Beiträge angewendet.