Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Schotten (545 Prozent) und Lauterbach (472) an der Spitze im Vogelsbergkreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die niedrigsten Hebesätze haben Gemünden (Felda) und Lautertal mit jeweils 250 Prozent beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 363 Prozent liegt der Vogelsbergkreis 40 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (323) und deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden zum 1.1.2025 (476 Prozent).
Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Vogelsbergkreis ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Lauterbach mit knapp 293 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Grebenhain (etwa 285 Euro) und Grebenau (ca. 267 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Gemünden (Felda) (rund 138 Euro), Antrifttal (ca. 143 Euro) und Freiensteinau (rund 153 Euro). Die durchschnittliche Belastung liegt im Vogelsbergkreis bei rund 207 Euro.
Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier rufen Kirtorf mit 654 Prozent und Schlitz mit 589 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Wartenberg die Land- und Forstwirte mit dem niedrigsten Hebesatz von 245 Prozent belastet.
Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Aktuell ist die Grundsteuer C jedoch in keiner Kommune des Vogelsbergkreises ein Thema.
Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben zwei Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 gesteigert: Wartenberg erhöhte um 23 Punkte auf nun 380 Prozent und Mücke um 5 Punkte auf nun 405 Prozent. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden mit 457 Prozent weiterhin in Schwalmtal tragen, die niedrigste in Antrifttal, Grebenau, Grebenhain und Wartenberg (jeweils 380 Prozent). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 402 Prozent (+2) und damit über dem hessischen Vorjahresdurchschnitt von 396 Prozent.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnte diese Frist für den Haushalt 2025 nur eine Kommune aus dem Vogelsbergkreis einhalten: Schotten hatte Ende 2023 einen Doppelhaushalt für 2024 und 2025 beschlossen. Während zwei Kreiskommunen ihre Haushalte immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet haben, erledigten dies die restlichen 16 erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hat Kirtorf mit der Verabschiedung am 24.4.2025 die Frist mit 145 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Vogelsbergkreises den Stichtag für 2025 um über 71 Tage überschritten und brauchten damit fünf Tage weniger als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.
Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Vogelsbergkreis ist die Verpackungssteuer jedoch nur in Mücke in der Diskussion. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.
Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2025 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Vogelsbergkreis weiterhin noch zehn Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, wiederkehrende Beiträge werden nirgendwo angewendet.