Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Waldeck-Frankenberg wird es im Zuge der Grundsteuerreform vielerorts deutlich teurer. „Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Teilweise wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. 17 von 21 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt”, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.
Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform. Diesen aufkommensneutralen Hebesatz haben insbesondere Battenberg (+132 Prozentpunkte) und Waldeck (+128) deutlich überschritten.
Hintergrund für die erheblichen Abweichungen gegenüber den aufkommensneutralen Werten dürfte die angespannte Haushaltslage der Kommunen sein. 2025 können acht der 21 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – doppelt so viele wie noch 2024. Immerhin können alle Städte und Gemeinden das geplante Defizit auch dieses Jahr im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen.
„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf.
Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Kilp. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.
Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Burgwald (395 Prozent) und Willingen (380) an der Spitze im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die niedrigsten Hebesätze haben Edertal (190), Diemelstadt (192) und Allendorf (Eder) (265) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 315 Prozent liegt der Landkreis Waldeck-Frankenberg 59 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (256) und deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden zum 1.1.2025 (476 Prozent).