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Beim Nachtragshaushalt wäre weniger mehr gewesen

Expansive Personalpolitik gefährdet künftige Haushalte nachhaltig / Gesetzesinitiative für Wahlrechtsreform muss endlich in Angriff genommen werden

Nach Ansicht des BdSt Hessen zielt der von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer vorgestellte Entwurf des Nachtragshaushalts in die völlig falsche Richtung. „Die Anzeichen verdichten sich, dass die Zeiten sprudelnder Einnahmen bald vorbei sind. Da ist es geradezu fatal, die aktuell noch vorhandenen Mehreinnahmen von über 500 Millionen Euro im laufenden Jahr nur zu einem Fünftel für die Schuldentilgung zu verwenden und stattdessen mit über 1.000 zusätzlichen Stellen weitere massive Zukunftslasten zu schaffen“, erklärt Clemens Knobloch, Haushaltsexperte des BdSt Hessen.

Gerade durch zusätzliches Personal werden künftige Haushalte nachhaltig strukturell belastet. Dabei zeige das Ergebnis der Mai-Steuerschätzung, dass Hessen in den Jahren 2020 bis 2023 gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung Einnahmeausfälle von fast 1,2 Milliarden Euro drohen. Die richtige Schlussfolgerung könne daher nicht lauten, erheblich mehr Personal einzustellen und ein zusätzliches Ministerium zu etablieren, sondern in Jahren mit noch sprudelnden Einnahmen die notwendigen Strukturreformen vorzunehmen.

Darüber hinaus weise der Nachtragshaushalt auf ein Problem hin, das der Hessische Landtag dringend in eigener Sache angehen müsse. Nach dem Entwurf steigen die Ausgaben für die Volksvertretung mit 11,6 Millionen Euro in diesem Jahr um über 15 Prozent, was insbesondere auf die gestiegene Abgeordnetenanzahl zurückzuführen ist. Hier sei es dringend erforderlich, dass sich die Fraktionen so bald als möglich auf eine Wahlrechtsreform einigen, damit zukünftig höchstens wieder 110 Abgeordnete im Landtag vertreten sind.

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