„So schnell wie möglich!“ Das sagen Haus & Grund Hessen und der Bund der Steuerzahler Hessen zum Zeitplan für die Bekanntgabe der Hebesätze, mit denen hessische Kommunen die Grundsteuerreform wie von Bund und Land versprochen aufkommensneutral umsetzen. Das Hessische Finanzministerium hat die Veröffentlichung der Liste für Mitte 2024 angekündigt.
„Die Menschen wollen wissen, wohin die Reise bei der Grundsteuer für sie geht. Dafür benötigen sie die aufkommensneutralen Hebesätze. Die Zahlen müssen daher frühestmöglich auf dem Tisch liegen“, fordern Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, und Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hessen. „Die Kommunen sind angehalten, sich im Laufe des Jahres 2024 damit zu beschäftigen, welchen Hebesatz sie festlegen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben aber bereits jetzt ihren Grundsteuermessbescheid in den Händen und wollen erfahren, mit welcher Belastung sie ab 2025 letztendlich rechnen müssen“. In der Liste sehen die Verbandsvertreter auch für die Kommunalparlamente ein hilfreiches Instrument zur Orientierung, wenn sie über die neuen Hebesätze für ihre Kommune zu entscheiden haben.
Der vom Land genannte aufkommensneutrale Hebesatz gebe zwar keine Gewissheit, so Ehrhardt und Papendick, „aber mit einer frühestmöglichen Veröffentlichung der Liste und dem eigenen Bescheid können die Bürgerinnen und Bürger ein Gefühl dafür bekommen, ob für sie die Grundsteuer steigen oder sinken wird.“ Zudem gebe eine früh veröffentlichte Liste auch den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit, die Hebesatz-Anpassung in ihrer Kommune im Auge zu behalten.