Der BdSt Hessen hat die hessischen Städte und Gemeinden darum gebeten, vor dem Hintergrund der Corona-Krise Steuerzahlungen an die Kommune zu stunden. „Die Pandemie verändert nicht nur tiefgreifend unseren Alltag, sondern hat auch enorme negative Auswirkungen für Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbständige. Viele von ihnen kämpfen derzeit ums Überleben. Um ihnen keine dringend benötigte Liquidität abzuziehen, sollten die Kommunen anstehende Zahlungen auf Antrag unbürokratisch zurückstellen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Dies sei ohne formellen Beschluss des Magistrats, Gemeindevorstands oder Parlaments möglich und zudem zinsfrei zulässig.
Der hessische Steuerzahlerbund bedankt sich zudem für das engagierte Krisenmanagement. „Die hessischen Kommunen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft und leisten in dieser Krise hervorragende Arbeit. Wir wissen, dass die Städte und Gemeinden immer ein offenes Ohr für Ihre Gewerbetreibenden vor Ort haben und bemüht sind, gemeinsam pragmatische Lösungen zu erarbeiten“, so Papendick. Gemeinsames Ziel müsse es sein, Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern. Die Option zur Stundung betreffe nicht nur die nächste Gewerbesteuervorauszahlung zum Stichtag 15. Mai, sondern auch laufende Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Darüber sollten die Kommunen auf weitere Möglichkeiten hinweisen, z.B. auf Anträge zur Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlung an das Finanzamt.