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Corona-Sondervermögen zweckgebunden verwenden

Bund der Steuerzahler Hessen unterstützt Rechnungshof-Appell / Nach der Krise wieder verstärkt Schulden abbauen / Optimierungsmöglichkeiten nutzen und Aufgaben priorisieren

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen unterstützt die Aufforderung des Hessischen Rechnungshofs an die Landesregierung, das Corona-Sondervermögen nur zweckgebunden für die Bewältigung der Krise zu verwenden und keine strategischen – sprich: politischen – Projekte damit zu finanzieren. „Wie der Landesrechnungshof sehen auch wir das Sondervermögen kritisch, da Finanzierungen am Kernhaushalt vorbei getätigt werden. Umso wichtiger ist, dass der Rechnungshof angekündigt hat, die Mittelverwendung aus dem Sondervermögen genau zu prüfen, um das Vertrauen in den Staat und seine Finanzen aufrechtzuerhalten“, so Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Aus Sicht des BdSt Hessen zeigt die aktuelle Corona-Krise, wie richtig der zuvor verfolgte Weg der Schuldenbremse und der Konsolidierung des Landeshaushalts war. So konnte das Land der Krise mit gesunden Finanzen besser entgegentreten als mit ohnehin schon klammen Kassen. Daher unterstreicht der hessische Steuerzahlerbund auch die Forderung des Landesrechnungshofs, nach der Krise wieder zur sparsamen Haushaltsführung zurückzukehren. „Auch wir sehen die Notwendigkeit, in der jetzigen Ausnahmesituation Steuerausfälle und Mehrbelastungen mit erheblicher Neuverschuldung zu stemmen. Nach der Pandemie muss Hessen jedoch ambitioniert an die Tilgung dieser Schulden gehen. Dazu müssen Aufgaben priorisiert werden – es geht nicht alles und gleich. Die Politik muss Wünschenswertes von Notwendigem trennen“, so Papendick. Der Landesrechnungshof zeige dazu exemplarisch einiges an Potenzial und Optimierungsmöglichkeiten auf. Auch das Schwarzbuch des BdSt zeige Jahr für Jahr, dass allzu oft viel zu sorglos mit Steuergeldern umgegangen werde.

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