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Fast 40 Prozent der Hochtaunus-Kommunen erhöhen die Steuern

Fünf von 13 kreisangehörigen Kommunen erhöhten mindestens eine Steuer / Kronberg senkt die Grundsteuer B

Der BdSt Hessen hat die aktuelle Steuerpolitik der Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis aufbereitet. „Unser Vergleich aller Steuersätze zeigt, dass die meisten Steuerzahler im Hochtaunuskreis 2019 durchatmen können. Dass es aber längst nicht überall rosig aussieht, zeigt der Anstieg des Kreisdurchschnitts der Grundsteuer B um 15 Prozentpunkte“, so Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. Von den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden steigerten im Jahr 2019 fünf mindestens eine kommunale Steuer. Positiv zu bewerten ist, dass Kronberg die Grundsteuer B senkte.

Wie schon in den vergangenen Jahren verlangt Bad Homburg mit 385 Prozent den höchsten Gewerbesteuerhebesatz, dicht gefolgt von Glashütten, Königstein, Neu-Anspach und Oberursel, wo jeweils 380 Prozent aufgerufen werden. Dagegen werden die Gewerbesteuerzahler in Friedrichsdorf, Kronberg, Usingen und Wehrheim mit 357 Prozent am wenigsten belastet. In diesem Jahr drehte Grävenwiesbach mit einem Plus von 40 Punkten am stärksten an der Steuerschraube und verlangt nun 370 Prozent. Auch Steinbach erhöhte die Gewerbesteuer um zehn Punkte auf nun 370 Prozent und Wehrheim um sieben Punkte auf jetzt 357 Prozent. Dadurch stieg der Kreisdurchschnittswert im Vergleich zum Vorjahr um fünf Punkte auf jetzt 369 Prozent an.

Insgesamt drei Kommunen erhöhten die Grundsteuer B. Grävenwiesbach schraubte den Hebesatz um stolze 110 Punkte auf nun 490 Prozent. Auch in Steinbach (+70 Punkte auf 650 Prozent) und Wehrheim (+40 Punkte auf 365 Prozent) wurde die Steuer angehoben. Nur in Kronberg senkte die Stadt die Steuer um 30 Punkte auf aktuell 470 Prozent. Den unrühmlichen Spitzenplatz im Landkreis belegt seit diesem Jahr Steinbach mit 650 Prozent. Den zweithöchsten Hebesatz verlangt der bisherige Spitzenreiter Oberursel mit 595 Prozent. Dahinter folgen mit je 540 Prozent Königstein und Neu-Anspach. Am wenigsten werden die Steuerpflichtigen in Bad Homburg belastet, wo der Hebesatz 345 Prozent beträgt. Der Durchschnittswert des Landkreises liegt 2019 bei dieser Steuer bei 478 Prozent und damit 15 Punkte höher als im letzten Jahr.

Die weniger ertragreiche Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen wurde ebenfalls von drei Kommunen erhöht. Steinbach steigerte die Belastung um 70 Punkte auf jetzt 650 Prozent und wurde damit zum unangefochtenen Spitzenreiter im Hochtaunuskreis. Die Kommunen Grävenwiesbach (+18 Punkte auf 350 Prozent) und Wehrheim (+17 Punkte auf 332 Prozent) drehten ebenfalls an der Steuerschraube. Mit 525 Prozent gilt in Schmitten der zweithöchste Hebesatz, gefolgt von Friedrichsdorf und Glashütten mit jeweils 450 Prozent. Königstein verzichtet als einzige Kreiskommune weiterhin völlig auf die Erhebung dieser Steuer. Der Durchschnittswert beträgt 369 Prozent, acht Punkte mehr als 2018.

Bei den Bagatellsteuern gab es nur wenig Veränderungen. Neu-Anspach und Usingen haben bereits zum 1. Juli 2018 die Wettaufwandsteuer eingeführt. Dabei handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer, die als indirekte Steuer vom Betreiber des Wettbüros erhoben wird.

Das Thema Straßenbeiträge wird in Hessen weiterhin heiß diskutiert. Vier von 13 Hochtaunus-Kommunen verzichten derzeit vollständig auf die finanzielle Beteiligung der Anwohner an der Straßensanierung: Bad Homburg, Friedrichsdorf, Oberursel und Wehrheim. 2019 hat bisher keine der Kreiskommunen die Straßenbeiträge abgeschafft. Schmitten nutzt jedoch die Förderung des Landes und hat auf wiederkehrende Beiträge umgestellt. Hessische Kommunen erhalten laut der aktuellen Gesetzgebung Landeszuschüsse für die Einführung wiederkehrender Beiträge. Der hessische Steuerzahlerbund lehnt wiederkehrende Beiträge ab, weil ihre Erhebung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Die Straßenbeiträge sollten ersatzlos gestrichen und die Einnahmeausfälle vom Land kompensiert werden.

Hier können Sie die detaillierte Übersicht für den Hochtaunuskreis herunterladen.

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