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Hessen sollte Grundsteuer-Öffnungsklausel nutzen

Land sollte sich für das Flächenmodell entscheiden / Aufkommensneutrale Umsetzung gefordert / Kommunen sollten Hebesätze anpassen

Der BdSt Hessen begrüßt, dass sich der Koalitionsausschuss im Bund bei der Grundsteuerreform auf eine Öffnungsklausel einigen konnte. Hessen sollte die damit verbundenen Möglichkeiten nutzen, um die Reform aufkommensneutral umzusetzen. „Mit der Öffnungsklausel kann Hessen selbst die bestmögliche Lösung für die Steuerzahler wählen. Dabei kommt aus unserer Sicht nur das Flächenmodell infrage, das zur Berechnung Grundstücksgröße und Nutzfläche heranzieht. Weil es einfach und praktikabel ist, würde es für Transparenz sorgen und wäre wohl am wenigsten streitanfällig“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Damit die Grundsteuerreform am Ende tatsächlich aufkommensneutral ausfällt, seien aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbunds neben dem Land auch die Städte und Gemeinden gefordert. Jede Kommune sollte ihre Hebesätze so anpassen, dass sie nach der Neubewertung kein höheres Grundsteueraufkommen hat als zuvor. Doch auch wenn im Ergebnis die gleiche Summe steht, werde es durch die Änderungen innerhalb einer Kommune natürlich Gewinner und Verlierer geben. „Keinesfalls sollte die Neuregelung als Feigenblatt für verstecke Steuererhöhung herhalten. Gerade weil die Hebesätze in Hessen vielerorts schon auf die Spitze getrieben wurden, darf es durch die neue Grundstücksbewertung nicht zu weiteren Mehrbelastungen kommen“, so Papendick. In diesem Zusammenhang begrüße der BdSt Hessen den Plan des Hessischen Finanzministeriums, für jede einzelne Gemeinde die Hebesätze so zu berechnen, dass unter dem Strich ein unverändertes Aufkommen steht. „Dass diese Werte für die Kommunen und alle Steuerzahler deutlich sichtbar veröffentlicht werden sollen, ist ein guter Ansatz. Schließlich sorgt er für Transparenz, wahrt aber gleichzeitig das Hebesatzrecht der Städte und Gemeinden“, so Papendick.

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