Der BdSt Hessen hat die aktuelle Steuerpolitik der Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis aufbereitet. „Unser Vergleich aller Steuersätze zeigt, dass zwar nur rund zwanzig Prozent der Kommunen an der Steuerschraube gedreht haben, diese dann aber enorm. Auf den ersten Blick steigt so die durchschnittliche Belastung immer weiter an, doch dahinter verbirgt sich eine stark auseinanderklaffende Schere zwischen moderaten und extrem hohen Hebesätzen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.
2019 hoben insgesamt sechs der 29 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mindestens eine kommunale Steuer an. Großkrotzenburg und Nidderau erhöhten sogar alle drei Realsteuerhebesätze, letztere zusätzlich auch die Hundesteuern und die Zweitwohnsitzsteuer. Positiv fällt hingegen Langenselbold auf, wo nach zwei kräftigen Steuererhöhungsrunden 2017 und 2018 die Grundsteuer-Hebesätze nun wieder etwas abgesenkt wurden.
Durch die Steigerung um 50 Punkte auf 430 Prozent belegt Großkrotzenburg jetzt zusammen mit Hanau und Langenselbold den ersten Platz bei der Gewerbesteuer. Am wenigsten belastet werden die Steuerpflichtigen mit 300 Prozent in Gründau. Etwas moderatere Erhöhungen beschlossen die Verantwortlichen in Hammersbach und Nidderau. Die durchschnittliche Gewerbesteuerbelastung stieg im Vergleich zum Vorjahr um drei Punkte auf 383 Prozent an.
Bei der Grundsteuer B drehten in diesem Jahr vier Kommunen an der Steuerschraube. Die kräftigste Anhebung müssen die Steuerzahler in Nidderau verkraften, wo der Hebesatz um 260 Punkte erhöht wurde. Großkrotzenburg erhöhte die Grundsteuer B um 170 Punkte auf 790 Prozent und erobert damit den unrühmlichen Spitzenplatz im Kreis. Den zweiten Rang belegt nach der Erhöhung Nidderau mit 690 Prozent, gefolgt von Langenselbold mit 635 Prozent. Die dortige Belastung durch die Grundsteuer B liegt weit über dem Kreisdurchschnitt von 474 Prozent. Dieser Wert stieg gegenüber 2018 um 17 Punkte. Landkreisweit am wenigsten werden die Bürger und Betriebe in Gründau zur Kasse gebeten. Dort liegt der Hebesatz weiterhin bei 200 Prozent. In Biebergemünd sind es mit 220 Prozent nur etwas mehr. Erfreulich für die Steuerzahler ist die Senkung der Grundsteuer B in Langenselbold um 50 Punkte.
Die weniger ertragreiche Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen erhöhten nur zwei Kommunen, doch auch hier stechen Großkrotzenburg und Nidderau negativ hervor: Nach einer Steigerung um 100 Punkte liegt Großkrotzenburg nun mit 720 Prozent ganz vorn im Landkreis, gefolgt von Nidderau mit 690 Prozent, wo sogar 320 Punkte aufgeschlagen wurden. Langenselbold senkte die Belastung um 50 Punkte und wurde mit „nur“ noch 635 Prozent auf den dritten Platz verdrängt. Dagegen verlangen Gründau mit 200 Prozent und Biebergemünd mit 220 Prozent am wenigsten. Der Kreisdurchschnittswert stieg um 13 Punkte auf 440 Prozent an.
Bei den Bagatellsteuern gab es 2019 nur wenige Veränderungen: Hammersbach und Nidderau erhöhten den Hundesteuersatz, letztere auch den für Kampfhunde. Maintal führte als zweite Kommune im Main-Kinzig-Kreis eine Wettaufwandsteuer ein und Nidderau erhöhte die Zweitwohnungsteuer.
21 von 29 Kommunen im Landkreis erheben derzeit Straßenbeiträge. Immerhin sechs Kommunen haben die Straßenbeiträge in jüngster Zeit abgeschafft: Bruchköbel, Flörsbachtal, Hammersbach, Hanau, Linsengericht und Nidderau. Als bemerkenswert betrachtet der BdSt Hessen, dass keine der Kommunen wiederkehrende Straßenbeiträge erhebt. Offenbar scheuen die Kommunen diese Form der Belastung, obwohl deren Einführung inzwischen vom Land finanziell gefördert wird. Der BdSt Hessen lehnt wiederkehrende Beiträge ab, weil ihre Erhebung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Dieses unwirtschaftliche Vorgehen nun auch noch zu subventionieren, ist aus Verbandssicht absurd. Der BdSt Hessen fordert weiter eine ersatzlose Streichung der Straßenbeiträge.
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