Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Hessen warteten 2024 kürzer auf Steuerbescheid

Bund der Steuerzahler vergleicht Bearbeitungszeiten: Steuererklärungen wurden 2024 in Hessen im Schnitt innerhalb von 44,3 Tagen (-6,5) bearbeitet / Im bundesweiten Ranking weiter im Mittelfeld / Spitzenreiter Thüringen war 5 Tage schneller / Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern sprang Hessen an die Spitze

Foto: Jan Vašek auf Pixabay

Hessische Finanzämter benötigen im Durchschnitt 44,3 Tage, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Das ist das Ergebnis des aktuellen BdSt-Bearbeitungs-Checks für sämtliche Steuererklärungen 2023, die im Jahr 2024 bei den Finanzämtern eingereicht wurden. Hessen hat dabei die Wartezeit im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 Tage verkürzt. Weil dies auch den meisten anderen Bundesländern gelang, landet Hessen im bundesweiten Ranking mit Platz 8 weiter im Mittelfeld. Spitzenreiter Thüringen brauchte durchschnittlich nur 39,1 Tage, am schlechtesten schnitt das Saarland mit 53,8 Tagen ab. Für Nordrhein-Westfalen liegen keine genauen Angaben vor – dort wurde nur eine Spanne ermittelt.

„Wir freuen uns, dass die hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Bescheide nach den krisenbedingten Verzögerungen der letzten Jahre nun wieder deutlich früher in den Händen halten.

Schließlich ist für die meisten damit eine Steuererstattung, also bares Geld, verbunden! Dass es in sieben Bundesländern noch schneller geht, muss aber für Hessen Ansporn sein, sich weiter zu steigern“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen.

Licht und Schatten gibt es je nach Art der Steuererklärung: So ist es Hessen gelungen, die Bearbeitungszeit für Steuererklärungen „sonstiger Personen“, also von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern, auf im Schnitt 43,2 Tage zu drücken. Diese Verbesserung um 6,7 Tage gegenüber dem Vorjahr bedeutet im Ländervergleich den Sprung auf Platz 1. Bei den Steuererklärungen hessischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lag Hessen 2024 mit durchschnittlich 44,6 (-6,4) Tagen jedoch nur auf Platz 11. Zu beachten ist, dass es sich jeweils um Durchschnittswerte handelt. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall natürlich auch deutlich nach unten oder oben abweichen. Das hängt von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben sowie gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen ab. Die Analyse beruht auf Anfragen des BdSt bei den Landesfinanzministerien im Frühjahr 2025.

Weitere Meldungen