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Kommunen im Main-Kinzig-Kreis können in der Krise Rücklagen nutzen

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Nur Ronneburg kann Defizit nicht ausgleichen / Viele Städte und Gemeinden gleichen Defizit durch Rücklagen aus / Birstein und Schöneck reduzierten Hebesätze / Leichte Erhöhungen in Erlensee / Schlüchtern schafft Straßenbeiträge ab

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Main-Kinzig-Kreis zeigen, dass trotz der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie nur Ronneburg mit einem Defizit für 2021 plant, das im Jahresabschluss nicht durch Rücklagen kompensiert werden kann. Vierzehn Kreiskommunen beabsichtigen, ohne Defizit auszukommen, genauso viele können es im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dabei erhöht mit Erlensee nur eine Kommune die Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuern, während Birstein und Schöneck die Bürgerinnen und Bürger sogar entlasten. „Aktuell zeigt sich, wie wichtig es war, dass die Kommunen ihre Finanzen in den vergangenen Jahren auf gesunde Füße gestellt haben. So konnten etliche Städte und Gemeinden Rücklagen bilden, auf die sie nun zurückgreifen können“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Damit wird vermieden, dass die Lasten der Pandemie durch Steuererhöhungen einseitig bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden, die Konsolidierung der letzten Jahre durch massive Neuverschuldung gefährdet und die Zukunft des Standorts durch Investitionskürzungen aufs Spiel gesetzt wird“, so Papendick.

Die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieter trifft, wurde 2021 nur in Erlensee (+40) angehoben, Birstein
(-40) und Schöneck (-30) reduzierten ihre Hebesätze. An der unrühmlichen Spitze im Main-Kinzig-Kreis stehen nach wie vor Großkrotzenburg und Nidderau mit je 690 Prozent. Am wenigsten müssen die Steuerzahler mit 200 Prozent in Gründau berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 29 Kreis-Kommunen sank um einen Punkt auf nun 468 Prozent. Dieser Wert liegt knapp unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2020 475 Prozent betrug.

Auch bei der Grundsteuer A erhöhte nur Erlensee (+40) die Belastung, Birstein und Schöneck reduzierten um jeweils 30 Punkte. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Mit 720 Prozent liegt Großkrotzenburg auch hier weiterhin an der Spitze aller Kommunen im Main-Kinzig-Kreis. Gründau weist mit 200 Prozent nach wie vor die niedrigste Belastung auf. Mit einem unveränderten Durchschnitts-Hebesatz von 437 Prozent liegen die Kreiskommunen weiter über dem hessischen Vorjahres-Schnitt von 418 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer erhöhte Erlensee den Hebesatz um 25 Punkte, die übrigen 28 Kommunen nahmen keine Änderungen vor. Spitzenreiter bei der Gewerbesteuer sind Großkrotzenburg und Hanau mit je 430 Punkten, den geringsten Satz erhebt Gründau mit 300 Prozent. Der Kreis liegt damit bei einer durchschnittlichen Belastung von 384 Prozent (ein Punkt mehr als im Vorjahr) und knapp unter dem hessischen Durchschnitt von 2020 (387 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise hat mit Schlüchtern eine weitere Kommune zum 1.4.2021 die Straßenbeiträge abgeschafft. Damit verzichten nun 13 Städte und Gemeinden auf die Erhebung von Straßenbeiträgen, 16 Kommunen verlangen einmalige Beiträge.

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