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Steuererhöhungswelle erreicht Main-Kinzig-Kreis

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Immer mehr Städte und Gemeinden im Minus / Aber alle Kommunen konnten Defizit durch Rücklagen ausgleichen / Zwölf Kommunen erhöhten Grundsteuer B / Bad Orb schaffte Straßenbeiträge ab

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Main-Kinzig-Kreis zeigen, dass sich die schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nun auch vermehrt in Steuererhöhungen niederschlägt. So haben 2024 zwölf Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B angehoben, während es 2023 nur zwei Erhöhungen gab. Hintergrund dürfte sein, dass 21 der 29 Kreiskommunen für 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können – drei mehr als im Vorjahr. Immerhin können auch in diesem Jahr alle Kommunen das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen.

„Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt gestiegene Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen:

„Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Kilp.

Insofern müssten die Kommunen Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter trifft, haben zwölf Kommunen angehoben. Die deutlichste Steigerung gab es in Rodenbach (+235 Prozentpunkte). Mit nun 850 Prozent "eroberte” Neuberg die unrühmliche Spitze im Main-Kinzig-Kreis. Am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit weiterhin 200 Prozent in Gründau berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 29 Kreiskommunen stieg um 54 Punkte auf nun 545 Prozent. Dieser Wert liegt knapp über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2024 543 Prozent beträgt.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen hat dazu inzwischen den Hebesatz berechnet und unter www.grundsteuer.hessen.de veröffentlicht, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt. Trotzdem sollten die Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, denn sie sind an diese nicht gebunden”, erklärt Kilp. Immerhin 21 der 29 Kommunen haben angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung geplant sei. Die Bürgerinnen und Bürger in den anderen acht Städten und Gemeinden müssen also eine steigende Belastung befürchten.

Die Grundsteuer A erhöhten neun Städte und Gemeinden, am stärksten schlug Hammersbach mit einem Plus von 180 Punkten zu. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Mit 720 Prozent liegt Großkrotzenburg weiterhin an der Spitze im Main-Kinzig-Kreis. Gründau weist mit 200 Prozent nach wie vor die niedrigste Belastung auf. Mit einem Durchschnitts-Hebesatz von 482 Prozent (+35) liegen die Kreiskommunen weiter über dem hessischen Schnitt von 460 Prozent.

Die Gewerbesteuer erhöhten sechs Kommunen, in Bruchköbel und Gründau (jeweils +30) fielen die Steigerungen am deutlichsten aus. Mit Gelnhausen hat aber auch eine Kommune den Hebesatz gesenkt (-50). Nun ist Langenselbold mit 435 Prozent neuer Spitzenreiter bei der Gewerbesteuer, den geringsten Satz erheben Gründau und Biebergemünd mit jeweils 330 Prozent. Der Kreis liegt bei einer durchschnittlichen Belastung von 391 Prozent (zwei Punkte mehr als im Vorjahr) und knapp unter dem hessischen Durchschnitt (396 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise hat mit Bad Orb eine weitere Kommune die Straßenbeiträge abgeschafft. Damit verzichten nun 16 Städte und Gemeinden auf die Erhebung von Straßenbeiträgen, 13 Kommunen verlangen einmalige Beiträge.

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