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Lorcher Steuererhöhungspläne sind besorgniserregend

Nach geplanter Steigerung wäre Lorch hessischer Spitzenreiter bei Grundsteuer B / Vor Steuererhöhung andere Optionen prüfen / Alle Ausgaben auf den Prüfstand / Land sollte Hebesätze auf 600 Punkte deckeln

Das Rathaus der Stadt Lorch am Rhein.

Der BdSt Hessen zeigt sich angesichts der geplanten, extremen Steuererhöhungen in Lorch am Rhein sehr besorgt. „Die Verantwortlichen wollen die Grundsteuern A und B annähernd verdoppeln und so die Lorcher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Schieflage der städtischen Finanzen bluten lassen. Bevor man zu solch drastischen Mitteln greift, sollten zunächst sämtliche Ausgaben auf den Prüfstand gestellt und alle Optionen zur Konsolidierung ausgeschöpft werden“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Es gelte darüber hinaus die bereits praktizierte interkommunale Zusammenarbeit weiter auszubauen und zum Beispiel einen Gemeindeverwaltungsverband anzustreben. Auch ein Zusammenschluss mit anderen Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis müsse ergebnisoffen diskutiert werden

Vor-Ort-Video

Der BdSt Hessen kämpft gegen die Grundsteuer-Erhöhungen in Lorch

Der BdSt Hessen wurde unter anderem von Mitgliedern vor Ort angesprochen und um Unterstützung gebeten. „Als Vertreter der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden wir uns daher an den Magistrat sowie die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen wenden und das Gespräch suchen. Gemeinsames Ziel muss es sein, die geplanten Erhöhungen zu verhindern. Dazu bieten wir unsere Zusammenarbeit und Expertise an“, so Papendick.

Sollten die geplanten Hebesätze tatsächlich verabschiedet werden, würde Lorch mit dann 1.285 Prozentpunkten mit weitem Abstand Spitzenreiter bei der Grundsteuer B in Hessen werden. Der bisher höchste Wert wird aktuell mit 1.050 Punkten in Lautertal (Odenwald) erreicht. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Umlage in den Nebenkosten auch die Mieter. Daneben soll auch die Grundsteuer A auf 785 Prozentpunkte erhöht werden, auch hier würde Lorch zur Spitzengruppe in Hessen gehören. Von der Grundsteuer A sind vor allem Land- und Forstwirte betroffen. Gerade in der Weinbauregion spielt das Aufkommen aus dieser Steuer eine deutlich größere Rolle als im Rest des Bundeslandes. Der BdSt Hessen erneuert angesichts der Diskussion in Lorch seine Forderung an das Land, die Grundsteuer-Hebesätze bei 600 Prozentpunkte zu deckeln. „Gerade vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Belastungen aus der Corona-Pandemie für die kommunalen Haushalte sollte das Land dringend einen Deckel einführen. Ansonsten drohen landesweit ausufernde Steuererhöhungen in den Städten und Gemeinden – Erhöhungen, die Bund und Land für ihren Verantwortungsbereich bislang ablehnen“, so Papendick.

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