Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalsteueranalyse des BdSt Hessen unter den Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern („G59“) zeigen zum Teil erhebliche Steigerungen bei den Kommunalsteuern. Zwar fielen die Erhöhungen in Summe nicht so stark aus wie noch 2019, dennoch langen die G59 bei den Steuern weiterhin deutlich stärker zu als der Durschnitt aller hessischen Kommunen. Allerdings wurde die Mehrzahl der Haushalte noch vor Beginn der Corona-Pandemie beschlossen. „In der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Kommunen bei den Finanzen ihre Hausaufgaben machen. In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen sollte die öffentliche Hand Rücklagen bilden. Kommunen mit soliden Finanzen können den aktuellen Herausforderungen besser entgegentreten als solche mit ohnehin schon klammen Kassen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. Schon jetzt sei abzusehen, dass die finanziellen Auswirkungen der Pandemie die hessischen Städte und Gemeinden finanziell erheblich belasten werden. Es werde sich nun umso stärker rächen, wenn Kommunen notwendige Schritte zur Gesundung der Finanzen versäumt hätten.
Bei der Grundsteuer B haben elf Kommunen ihre Hebesätze gegenüber dem Vorjahr angehoben. Die stärksten Steigerungen treffen die Bürgerinnen und Bürger in Rödermark (+175) und Oberursel (+155 Prozentpunkte). Die Menschen in Griesheim (-80), Baunatal (-80) und Dillenburg (-25 Prozentpunkte) wurden hingegen entlastet. Von den kreisfreien Städten und Städten mit Sonderstatus hat nur Fulda mit einer leichten Erhöhung (+10) Änderungen an der Grundsteuer B vorgenommen. Mit 995 Prozentpunkten steht Offenbach weiterhin an der unrühmlichen Spitze der größeren hessischen Städte und Gemeinden, am wenigsten müssen die Steuerzahler auch 2020 mit 140 Prozent in Eschborn berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der G59 stieg um elf Prozentpunkte auf 518 Prozent. Dieser Wert liegt über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2019 460 Prozent betrug. Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Mit der überdurchschnittlichen Belastung aus der Grundsteuer B wird somit das ohnehin schon teure Wohnen in den größeren Städten weiter verteuert, besonders in den kreisfreien Städten (durchschnittlich 602 Prozent) oder den Städten mit Sonderstatus (550).