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Massive Steuererhöhungen im Rheingau-Taunus-Kreis

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik im Rheingau-Taunus-Kreis / In Lorch am Rhein nun doch höchster Hebesatz für Grundsteuer B in ganz Hessen / Massive Erhöhung auch in Hohenstein / Zehn Haushalte zeigen Defizit

Lorch am Rhein

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Rheingau-Taunus-Kreis zeigen, dass die finanziellen Belastungen durch Corona mit Lorch und Hohenstein vor allem Kommunen treffen, deren Finanzen schon vor der Pandemie in Schieflage waren. Beide Kommunen erhöhen die Hebesätze für die Grundsteuern A und B massiv, Lorch liegt nun mit 1.050 Punkten bei der Grundsteuer B mit Lautertal (Odw.) an der Spitze aller hessischen Städte und Gemeinden. Andererseits erhöhten mit Hohenstein und Lorch deutlich weniger Kommunen ihre Hebesätze, im Vorjahr waren es noch sechs Städte und Gemeinden.

Keine Kommune plant mit einem Defizit für 2021, das im Jahresabschluss nicht durch Rücklagen kompensiert werden kann. Sieben Städte und Gemeinden kommen trotz Corona ohne Defizit aus, die übrigen zehn wollen es im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. „Aktuell zeigt sich, wie wichtig es war, dass die Städte und Gemeinden ihre Finanzen in den vergangenen Jahren auf gesunde Füße gestellt haben. So konnten viele von ihnen die Auswirkungen von Corona ohne Defizit verkraften oder auf Rücklagen zurückgreifen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Damit wird vermieden, dass die Lasten der Pandemie durch Steuererhöhungen wie in Hohenstein oder Lorch einseitig bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden, die Konsolidierung der letzten Jahre durch massive Neuverschuldung gefährdet oder die Zukunft des Standorts durch Investitionskürzungen aufs Spiel gesetzt wird“, so Papendick.

Bei der Grundsteuer B hat Lorch den Hebesatz um 365 Punkte angehoben, Hohenstein um 260 Punkte. Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Lorch liegt mit nun 1.050 Prozent an der unrühmlichen Spitze in Kreis und Land, in Heidenrod und Walluf müssen die Steuerzahler mit jeweils 365 Prozent am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 17 Kreis-Kommunen stieg deutlich, nämlich um 40 Punkte auf nun 555 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2020 475 Prozent betrug.

Auch bei der Grundsteuer A schlug Lorch am stärksten zu und erhöhte um 600 Punkte, die Erhöhung in Hohenstein fiel dagegen mit 37 Punkten moderat aus. Die Grundsteuer Abesteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und spielt auch in Weinbauregionen eine gewichtige Rolle. Somit liegt Lorch auch hier mit nun 950 Punkten an der Spitze im Kreis und zählt auch im Landesvergleich zu den Kommunen mit der höchsten Belastung. Am wenigsten zahlen die Land- und Forstwirte nach wie vor in Walluf mit 332 Punkten. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 482 Prozent (+37) liegen die Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises bei der Grundsteuer A ebenfalls weit über dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 418 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer hat Lorch dagegen eine Reduzierung um 50 Punkte vorgenommen. An der Spitze im Kreis liegt nun Idstein mit 420 Prozent. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Walluf tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 393 Prozent knapp über dem hessischen Schnitt von 2020 (387 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat in diesem Jahr keine weitere Kommune die Straßenbeiträge gestrichen. Damit verzichten weiter sechs Kommunen auf die Erhebung der umstrittenen Abgabe, während noch acht Kommunen einmalige und drei wiederkehrende Straßenbeiträge verlangen.

Video: Steuererhöhungen in Lorch verhindert!

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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